Wien - Weil sich bisher keine ausreichende Zahl an Bewerbern gemeldet hat, hat Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) die eigentlich um Mitternacht ausgelaufene Frist für die Bewerbung für die Rolle des Verfahrensrichters oder -anwaltes in Untersuchungsausschüssen verlängert werden. Juristen haben nun noch bis 6. Februar Zeit, sich zu melden.

Die Zahl der Bewerber soll erst nach dem 6. Februar öffentlich gemacht werden. Nach der neuen Verfahrensordnung muss die Nationalratspräsidentin eine Liste von infrage kommenden Juristen erstellen und veröffentlichen, die dann für die gesamte Geschäftsordnungsperiode gilt. Aus dieser Liste schlägt sie für einen eingesetzten U-Ausschuss dann Verfahrensrichter, Verfahrensanwalt und deren Stellvertreter dem Geschäftsordnungsausschuss vor, der darüber abstimmt. Für den Hypo-U-Ausschuss soll dies am 19. Februar geschehen. (APA, 31.1.2015)