Wien - Der Presserat hat sich mit dem Plädoyer für "Körperstrafen" beschäftigt, das im Spätherbst 2014 in der "Presse" erschienen ist. Eine Leserin hatte sich über den Artikel bei dem Selbstkontrollorgan der Zeitungen beschwert. Senat 1 des Presserats entschied nun, kein Verfahren darüber einzuleiten. Denn: "Die Presse" habe sich sehr deutlich von dem Artikel distanziert und das Thema ausführlich aufgearbeitet.

Der Artikel enthielt Passagen wie "Okay ist Übers-Knie-Legen, das ich aber demonstrativ-inszeniert und nur mit leichtem Klopfen durchführe;..." oder "Ich stehe zum Ohrenzieher."

Heftige Diskussionen in Foren und sozialen Medien folgten, und rasch distanzierte sich Chefredakteur Rainer Nowak: Gewalt in der Kindererziehung als "ultima ratio" sei weder Blattlinie der Zeitung noch zeitgemäße Pädagogik. Daher distanziere sich die Chefredaktion von dem Inhalt des Artikels. Die interne Kontrolle habe versagt, dies sei zu bedauern

Der Presserat: "Aufgrund der sehr deutlichen Distanzierung der Chefredaktion von den im Artikel geäußerten Ansichten hält es der Senat nicht für erforderlich, hier ein Verfahren einzuleiten." "Die Presse" habe zudem mit umfassender Aufarbeitung "einen konstruktiven Beitrag zu der durch den Artikel ausgelösten Diskussion geleistet". (red, derStandard.at, 31.1.2015)