Wien/Klagenfurt - Der Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria nimmt am Donnerstag eine weitere Hürde: Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates beschließt, wer die neue Funktion des Verfahrensrichters übernimmt und welche Akten angefordert werden. Zunächst tagt am Donnerstag die Präsidiale, wo über jene Liste beraten wird, auf der eine ganze Reihe möglicher Verfahrensrichter und auch Verfahrensanwälte für Untersuchungsausschüsse in der aktuellen Gesetzgebungsperiode stehen. Diese neue Liste ist eben auch Basis für die Wahl dieser Funktionen für den Hypo-U-Ausschuss, die danach im Geschäftsordnungsausschuss stattfindet.

Mit der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses wird auch klar, ob es rechtliche Einwände der Regierungsparteien gegen das Verlangen der Opposition auf den U-Ausschuss gibt - wovon nicht wirklich auszugehen ist. Auch die Zusammensetzung und Größe des U-Ausschusses werden formal festgelegt. Im "grundsätzlichen Beweisbeschluss" wird weiters festgehalten, von welchen Behörden man Akten zur Hypo verlangt. Wiewohl Untersuchungsausschüsse seit Jahresbeginn Minderheitsrecht sind, ist für diesen Beschluss die Mehrheit notwendig, weshalb seit Freitag über die diesbezüglichen Vorstellungen der Opposition verhandelt wird. Offiziell eingesetzt und damit startklar ist der U-Ausschuss dann mit der Nationalratssitzung am 25. Februar. (APA, 16.2.2015)