Friedhelm Adolfs raucht nach Feststellung des Gerichts etwa 15 Zigaretten pro Tag in seiner Wohnung.

Ein Streit um die Räumungsklage gegen einen rauchenden deutschen Wohnungsmieter geht in die nächste Runde. Das Landgericht Düsseldorf muss die Belästigung der Mitmieter noch einmal genauer prüfen, wie der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschied. Die bisherige Beweiserhebung sei "lückenhaft" gewesen, rügten die Karlsruher Richter.

15 Zigaretten am Tag

Der heute 76-jährige Friedhelm Adolfs lebt seit 40 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf. In seiner Wohnung raucht er nach den gerichtlichen Feststellungen etwa 15 Zigaretten am Tag. Mieter benachbarter Wohnungen beklagten sich über den starken Tabakgeruch im Stiegenhaus - Adolfs lüfte nicht und leere auch seine Aschenbecher nicht.

Das Amts- und das Landgericht Düsseldorf gaben schließlich einer Räumungsklage der Vermieterin statt. Rauchen in der eigenen Wohnung sei zwar erlaubt, Raucher müssten aber möglichst verhindern, dass der Zigarettenrauch auf den Gang gelange. Dies habe Adolfs versäumt. Das Landgericht sah darin einen "schwerwiegenden Pflichtverstoß", der die Vermieterin zur Wohnungskündigung berechtige.

"Lückenhafte Tatsachenfeststellungen"

Der BGH hob dieses Urteil nun auf. Es beruhe auf "lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellungen". Im neuen Anlauf soll sich eine andere Kammer des Landgerichts mit dem Streit befassen. (APA, 19.2.2015)