Wien - Der Rechnungshof (RH) rügt in einem Kontrollbericht das Museumsquartier in punkto Medientransparenzgesetz.

Kritisiert wird, dass eine Kontrolle der Meldungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit nach dem Vier–Augen–Prinzip unterblieb. Und weiter: "Kontrolldefizite führten im überprüften Zeitraum (Juli 2012 bis März 2014) zu unvollständigen und unrichtigen Quartalsmeldungen an die KommAustria. Darüber hinaus kam es zu Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht."

Im überprüften Zeitraum (Juli 2012 bis März 2014) vereinbarte die MQ GesmbH 401 Werbeaufträge und Medienkooperationen in Nettogesamthöhe von 786.548,04 Euro. Davon unterlagen 175 Werbeaufträge und Medienkooperationen (Nettogesamtbetrag: 548.429,15 EUR) der Meldepflicht nach dem Medientransparenzgesetz. Gemeldet werden müssen Ausgaben, die pro Medium über 5.000 Euro liegen.

Das Medientransparenzgesetz verpflichtet öffentliche Rechtsträger, ihre Werbeausgaben quartalsweise der Medienbehörde KommAustria bekanntzugeben. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen bis zu 60.000 Euro. (red, derStandard.at, 24.2.2015)