"Der Auftraggeber des Maklers zahlt die Provision." - Was einfach klingt, könnte sich noch als schwierig erweisen. Einstweilen will der deutsche Immobilienverband IVD gegen die neue Regelung klagen.

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In Deutschland heißt es künftig: Der Makler wird vom Auftraggeber bezahlt. Die Koalitionsregierung in Berlin hat sich in dieser Woche auf die Einführung des sogenannten "Bestellerprinzips" im deutschen Wohnungsvermittlungsgesetz verständigt. Allerdings gilt es nur bei Miet-, nicht bei Kauftransaktionen.

Die Politik will dadurch Mieter entlasten. Mieterschützer kritisieren zwar, dass Vermieter dann die Gebühr einfach auf den Mieter überwälzen können. Dies soll laut Regierungsplänen aber durch die gleichzeitig geplante "Mietpreisbremse" verhindert werden.

"Unechtes Bestellerprinzip"

Ob das alles so gelingen kann, darf als fraglich bezeichnet werden. Im deutschen Immobilienverband IVD glaubt man, dass es künftig kaum zu Situationen kommen werde, wo der Mieter als Wohnungssuchender die Provision zahlt. Grund dafür ist die ebenfalls im Gesetz verankerte Regelung, die besagt, dass eine Provision dann nicht mehr kassiert werden darf, sobald das Objekt bereits zuvor vergeblich einem Interessenten angeboten wurde.

Einerseits sei in Fällen, wo Makler auf ihren Bestand an Wohnungen zurückgreifen, wenn ein Suchender sich meldet, oft nicht klar, wer nun der Auftraggeber sei, heißt es. Andererseits könnte eine Konsequenz sein, dass Makler keine Aufträge von Suchenden mehr annehmen würden. Denn das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Makler wegen dieser Regelung die Wohnung auch keinem anderen mehr provisionspflichtig anbieten könne, sei schlicht zu hoch, meint IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling, der auch von einem "unechten Bestellerprinzip" spricht.

Und natürlich befürchtet man im IVD auch, dass Vermieter ihre Wohnungen schlicht und einfach wieder selbst auf dem Markt anbieten könnten. Die Makler würden dann das Nachsehen haben.

Auswirkung auf Befristungen

Befürchtungen von Mieterschützern, es könne künftig leicht zu "Umgehungsgeschäften" kommen, stehen ebenfalls im Raum. Ein Makler könnte versuchen, einem Mieter bloß vorzutäuschen, dass er die Wohnung in seinem Auftrag gesucht und gefunden hat, bereits zuvor aber "heimlich" von einem Vermieter engagiert worden sein. Für solche Fälle sind allerdings empfindliche Geldstrafen vorgesehen.

Wie man mit all diesen Szenarien in Deutschland umgeht, wird in Österreich wohl mit Argusaugen beobachtet werden. Schließlich wird das Bestellerprinzip auch hier regelmäßig gefordert.

Mit einem möglichen Effekt des deutschen Gesetzes könnten wohl auch heimische Mieterschützer sehr gut leben: Befristete Mietverträge könnten bei deutschen Vermietern äußerst unbeliebt werden, weil sie bei oft wechselnden Mietverhältnissen umso öfter die Maklerprovision zu zahlen hätten. Allerdings ist die Frage der Befristungen in Deutschland schon jetzt viel besser geregelt: Der Vermieter muss nämlich schon bei der Befristung einen triftigen Grund dafür nennen. (Martin Putschögl, DER STANDARD, 28.2.2015)