"Vorstadtweiber" Gerti Drassl und Nina Proll.

Foto: ORF/MR Film/Petro Domenigg

Wien – Entlastung für die "Vorstadtweiber": Dass die Wiener Modeboutique 08/15 in der Serie unter dem Namen "Null Acht Fünfzehn" vorkam, ist kein Verstoß gegen Werbebestimmungen, stellt die Medienbehörde KommAustria fest.

"Der ORF konnte glaubhaft und schlüssig darlegen, dass die von ihm beauftragte Filmproduktionsfirma das Geschäft zu marktüblichen Konditionen für die Dreharbeiten angemietet hatte", teilt die Medienbehörde mit. Aus den vorgelegten vertraglichen Vereinbarungen ergebe sich kein Verdacht, "dass dem ORF oder der Produktionsfirma Vorteile im Zusammenhang mit der Verwendung der Boutique als Drehort eingeräumt worden wären oder dass der ORF oder die Produktionsfirma eine Verpflichtung zu Gegenleistungen eingegangen wären."

Darüber hinaus stellt die KommAustria fest, dass sich ein etwaiger Wiedererkennungswert wohl bestenfalls für Zuseher mit detaillierten Ortskenntnissen in Wien, jedoch nicht für die überwiegende Mehrheit der österreichischen Zuschauer einstellen wird, auch wenn der Name des Geschäftes nur oberflächlich abgeändert wurde.

Die KommAustria hält weiters fest, dass das Rundfunkrecht nicht darauf abzielt, jedwede mögliche "positive" Nebenwirkung, die durch das Darstellen von Waren, Marken oder Dienstleistungen in Filmen oder Serien entstehen mag, als "kommerzielle Kommunikation" anzusehen und deshalb den entsprechenden Vorschriften zu unterwerfen. "Die Abbildung von Lebensrealitäten in fiktionalen oder auch nichtfiktionalen Produktionen kann (oder muss vielleicht) auch real existierende Straßen, Lokale, Marken, Unternehmen etc. beinhalten. Dies kann nicht dadurch unmöglich gemacht oder überschießenden Anforderungen unterworfen werden, indem jedem dieser "Wiedererkennungseffekte" ein kommerzieller Hintergrund unterstellt wird."

Von weiteren Verfahrensschritten wurde Abstand genommen. (red, derStandard.at, 3.3.2015)