Wien - Manche Geschichten sind so grauenhaft, dass man sie kaum erzählen kann. Und dennoch zeigen sie, unter welchen Umständen einige Menschen leben. "Ich mache das jetzt seit 35 Jahren, aber so etwas habe ich selten gehabt", sagt Jugendrichterin Beate Matschnig, Vorsitzende im Schöffenprozess gegen Marcel T., erschüttert.

Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahr 2009 seine damals zehnjährige Stiefschwester vergewaltigt zu haben. Er leugnet das und kann sich die Anschuldigungen überhaupt nicht erklären.

Ausgeschlossen sind sie aber nicht. Denn eine weitere Stiefschwester hat er vor sechs Jahren geschwängert. Als die ebenfalls zehn Jahre alt war. Die trug das Kind aus, das schwer behindert auf die Welt kam. Warum weder Eltern noch das Jugendamt eingegriffen und eine Abtreibung veranlasst haben, bleibt offen.

Vernehmung in Abwesenheit

Diese Schwester will am Mittwoch bei der fortgesetzten Verhandlung nur in Abwesenheit des Angeklagten vernommen werden. Vor zwei Jahren habe ihr die jüngere Schwester von dem Missbrauch erzählt, gibt sie zu Protokoll.

Dann erzählt sie von den damaligen Familienverhältnissen. Mit zwei Geschwistern habe sie in der Wohnung der alleinstehenden Mutter gelebt. Marcel eigentlich nicht mehr: "Er is durch mei Gschicht zum Papa gekommen."

Der Version ihrer Mutter, dass Marcel nicht mehr bei ihnen geschlafen habe, widerspricht sie. "Der war schon manchmal bei uns in seinem alten Zimmer." Aber die Mutter habe gesagt, sie habe ihn mit den Kindern nicht alleine gelassen. "Wo waren Sie?", will Matschnig wissen. "Ich war mit meinen Freunden unterwegs."

Wie schlimm es in der Familie zuging, muss die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter erklären. Sie musste untersuchen, ob der Angeklagte damals, mit 16, schon reif genug war, um zwischen Schuld und Unschuld zu unterscheiden.

Seit Generationen verwahrlost

Was die Ärztin erzählt, lässt einem übel werden. Die Familie sei "seit Generationen sozial verwahrlost", sagt sie. In einem Bericht des Jugendamts findet sich die Passage, dass Marcel "ausgehungert, mit verschmutzter und zu kleiner Kleidung" erschienen sei.

Wirklich durchgegriffen hat die Behörde aber nicht: "Es gab immer wieder Versuche, die Kinder der Mutter wegzunehmen. Aber sie haben eine symbiotische Beziehung zu ihr und sind aus Betreuungseinrichtungen immer wieder weggelaufen."

Der unbescholtene Angeklagte habe zwar eine leicht verminderte Intelligenz, und es gebe Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung. Gefährlich sei er aber nicht, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher daher nicht angezeigt.

Schwerste Deprivation

Ihre Conclusio: Es sei schwierig, den Zustand eines Menschen fünf Jahre später zu beurteilen. In der Zusammenschau geht sie allerdings davon aus, dass T. damals "aufgrund der schwersten Deprivation unreif gewesen ist. Mit höchster Wahrscheinlichkeit hatte er aufgrund des Fehlens elterlicher Führung und der negativen Vorbildwirkung nur ein eingeschränktes Schuldbewusstsein."

Vorsitzende Matschnig teilt anschließend den obligatorischen Bericht über die Biografie des Angeklagten an Staatsanwalt Edgar Luschin und Verteidiger Christoph Schmetterer zur Durchsicht aus. Verlesen will sie ihn nicht. "Das ist wirklich heftig und nichts für die Öffentlichkeit", begründet sie.

Nach kurzer Beratung spricht der Senat T. dennoch rechtskräftig frei. "Selbst wenn Sie es gemacht hätten, waren Sie damals nicht schuldfähig", begründet sie. Marcel umarmt nach dem Urteil seine derzeitige Freundin. Seine Stiefgeschwister sind mittlerweile alle woanders untergebracht. (Michael Möseneder, derStandard.at, 4.3.2015)