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Unzählige Dopingproben überstand Lance Armstrong unbeschadet.

Foto: APA/dpa/Breloer

- Verstöße gegen die Artikel 4, 8 und 43 des eigenen Anti-Doping-Reglements:

Bei der UCI war es gängige Praxis, nachträgliche Atteste von Fahrern nach positiven Dopingproben zu akzeptieren. So war Laurent Brochard bei seinem WM-Titel 1997 positiv auf das Lokalanästhetikum Lidocain getestet worden. Bei Lance Armstrong enthielten vier Proben während der Tour de France 1999 Spuren von Kortison. Ähnlich gelagert waren weitere Fälle. Die UCI akzeptierte nachträgliche Atteste, obwohl die Fahrer laut Reglement dazu verpflichtet sind, diese im Vorfeld anzugeben.

- Verstoß gegen Artikel 77 des eigenen Anti-Doping-Reglements:

Lance Armstrong durfte bei seinem Comeback 2009 bei der Tour Down Under an den Start gehen, obwohl er noch nicht sechs Monate dem Testpool angehört hatte. Pat McQuaid hatte diese Entscheidung am 8. Oktober 2008 getroffen. Noch am gleichen Tag gab Armstrong seinen Start bei der Tour of Ireland bekannt, die von Pat McQuaids Bruder Darach mitorganisiert wurde. Auch wenn es keine direkten Beweise für ein Agreement zwischen McQuaid und Armstrong gibt, stellte die Kommission wohl einen zeitlichen Zusammenhang fest.

- bevorzugte Behandlung von Lance Armstrong:

Die UCI informierte Armstrong und seine Entourage über Dopingproben bei der Tour de Suisse 2001, die zwar nicht als "positiv", aber als "sehr verdächtig" eingestuft worden waren. Auf Initiative des Weltverbandes wurde dem Armstrong-Lager durch Martial Saugy, dem Direktor des Labors in Lausanne, das Testverfahren auf EPO erklärt.

- bevorzugte Behandlung von Alberto Contador:

Der Spanier wurde von dem positiven Dopingtest auf Clenbuterol bei der Tour 2010 persönlich in seinem Heimatland bei einem Treffen mit drei UCI-Funktionären informiert. Kontaminiertes Fleisch wurde dabei als mögliche Ursache der positiven Probe erörtert. Dass der Weltverband die positive Probe vertuschen wollte, konnte nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl sei der Fall Contador laut CIRC ein Beispiel für das "schlechte öffentliche Management von Krisensituationen" durch die UCI.

- Annahme von Geldzahlungen aktiver Fahrer:

Die UCI nahm als Spenden deklarierte Geldzahlungen Armstrongs in Höhe von 125.000 Dollar an. Zwar konnte nicht belegt werden, dass diese Zahlungen im Zusammenhang mit der Vertuschung von Dopingproben steht. Trotzdem wertete die Kommission die Verhaltensweise der UCI als "unklug".

- Einflussnahme auf den Report von Emile Vrijman:

Nach dem Bericht der französischen Sportzeitung "L'Equipe" über Armstrong-Proben aus dem Jahr 1999, bei denen im Zuge von Nachtests EPO festgestellt worden war, sollte Emile Vrijman einen unabhängigen Bericht verfassen. Tatsächlich wies die CIRC aber nach, dass die UCI und das Armstrong-Lager massiv Einfluss auf den Inhalt des Berichts genommen hatten.

- Vetternwirtschaft:

Die UCI und Armstrong arbeiteten bei diversen juristischen Auseinandersetzungen mit dritten Parteien eng zusammen. So unterstützte Armstrong die UCI im Streit mit der Welt-Anti-Doping-Agentur. Umgekehrt machte sich die UCI für Armstrong bei Doping-Anschuldigungen wie etwa beim Buch von David Walsh stark.

- Einflussnahme auf die UCI-Präsidentschaftswahl 2005:

Nachdem Hein Verbruggen sein Ausscheiden aus dem Amt des Präsidenten für 2005 erklärt hatte, machte er sich sogleich für McQuaid als seinen Nachfolger stark. Der Ire erhielt bereits ein halbes Jahr vor der Wahl einen bezahlten und nicht öffentlich ausgeschriebenen UCI-Posten, in dem er auf das Amt vorbereitet wurde. Verbruggen erklärte die weiteren Kandidaten als "nicht die beste Wahl". (APA, 9.3.2015)