NordLB-Zentrale in Hannover. Die Bank will in der Causa Heta alle rechtlichen Mittel in Anspruch nehmen, um an ihr Geld zu kommen.

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Wien - Die Bad Bank der Hypo Real Estate hat wegen des Zahlungsmoratoriums bereits Klage gegen die Heta Asset Resolution eingereicht. Weitere Gläubiger folgen. Freitagnachmittag meldete die ebenfalls deutsche NordLB, Forderungen gegen die frühere Hypo Alpe Adria im Volumen von 380 Mio. Euro wertzuberichtigen. Es handelt sich nach Düsseldorfer Hypo, Dexia Kommunalbank und Pfandbriefstelle PBB um das vierte deutsche Institut, das mehr als 300 Millionen Euro in die Heta investierte.

Die NordLB "wird alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Emittentin und gegen das Bundesland Kärnten einsetzen", teilte die Bank mit. Das könnte spannend werden. Die Bad Bank der Hypo Real Estate, FMS, hat ihre Klage in Frankfurt eingereicht. Das ist laut Emissionsprospekt der Heta-Anleihen der Gerichtsstand. Das Bankenabwicklungsgesetz (Basag), auf dessen Grundlage die Zahlungssperre verfügt wurde, soll laut neuen EU-Regeln auch jenseits der Grenze angewendet werden. Auch ein Frankfurter Gericht müsste somit das Basag auslegen. Allerdings: Sollten den Richtern Zweifel an der Umsetzung der europäischen Bail-in-Richtlinie kommen, könnte das Gericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen.

Bescheidprüfung

Im üblichen Instanzenweg hat sich der österreichische Gesetzgeber einiges einfallen lassen, um sein Risiko in Abwicklungsfällen zu minimieren. Das Bundesverwaltungsgericht und - in letzter Instanz - der Verwaltungsgerichtshof - sind bei der Überprüfung der Bescheide der Finanzmarktaufsicht gebunden. Sie müssen sich laut Basag auf die "komplexen wirtschaftlichen Bewertungen" stützen, die von der FMA als Behörde vorgenommen wurden. Einfacher ausgedrückt: Die Gerichte sind in ihrer freien Beurteilung des Sachverhalts eingeschränkt, weshalb im Begutachtungsverfahren die Verfassungskonformität dieser Bestimmung bezweifelt wurde. In Deutschland wurde auf eine derartige Einschränkung vezichtet. Auch die Haftung von FMA- und Nationalbank-Mitarbeitern im Zusammenhang mit Bankenabwicklungen wurde eingeschränkt. Laut Basag kann nur bei vorsätzlichem Verschulden Schadenersatz beansprucht werden. Bei grober Fahrlässigkeit würde der Gläubiger durch die Finger schauen.

Komplexe Materie

Begründet wird diese Maßnahme mit der schwierigen Materie: "Schon die Planung der Sanierung und Abwicklung ist ein hochkomplexer Vorgang, bei dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sachverhalte oder rechtliche Problemstellungen nicht erkannt oder fehlerhaft bewertet werden", heißt es in den Erläuterungen des Gesetzes dazu. Dazu komme der hohe Zeitdruck, unter dem Abwicklungen zu erfolgen haben.

Auch die Heta-Prüfer kommen immer mehr unter Beschuss. Laut Profil drohte Ernst & Young (EY) dem Hypo-Management vor einem Jahr, den Bestätigungsvermerk für die Bilanz 2013 zu versagen. EY forderte u. a. höhere Wertberichtigungen in Südosteuropa, die Ansätze seien "nicht angemessen". Umgesetzt wurden die Forderungen nicht, der Bestätigungsvermerk erfolgte dennoch. (as, DER STANDARD, 16.3.2015)