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ÖVAG-Chef Stephan Koren steht unter Zeitdruck.

Foto: ap/Hans Punz

Wien - Für den Volksbankensektor tickt die Uhr recht laut. Die Aufsichtsbehörde EZB erwartet noch vor Ende März Stellungnahmen zu offenen Fragen zum Sektorumbau, und das Finanzministerium braucht den Zusagenkatalog der Volksbanken, der Teil des EU-Beihilfeverfahrens ist.

Kurz zur Erinnerung: Bis Mitte des Jahres muss der Spaltungsvertrag stehen, damit die ÖVAG zur Abbaugesellschaft werden kann und ihre Spitzeninstitutsfunktionen auf die Volksbank (VB) Wien-Baden übertragen werden können. Parallel dazu wird der Volksbankenverbund verändert; der neue Verbundvertrag wird noch strenger als der bisherige. Die Zentralorganisation (so nennt man das Spitzeninstitut nun) bekommt mehr Durchgriffs- und Weisungsrechte und auch die wechselseitigen Haftungen der Volksbanken werden ausgebaut.

Auch dieser Vertrag ist freilich noch nicht unterschrieben - was insofern nicht verwundert, als erst Ende voriger Woche alle "kleinen" Volksbanken von Finanzministerium und Aufsichtsbehörde FMA weichgestreichelt waren, den Weg für die Fusionen im Sektor freizugeben.

Die entsprechenden Generalversammlungsbeschlüsse der Genossenschaften hätten eigentlich bis Ende Jänner auf dem Tisch liegen sollen, etliche "Rebellen" hatten sich gegen den Umbau quergelegt. Sie müssen die Beschlüsse nun bis zur zweiten Aprilwoche herbeiführen, damit der Zeitplan für die ÖVAG-Abspaltung eingehalten werden kann.

Die offenen Fragen, die noch der Klärung harren, sind nicht ganz ohne - zumal ein Rädchen ins andere greift. Oberstes Ziel ist ja, dass sich die ÖVAG freiwilligerweise selbst abwickelt und - anders als die Heta - nicht unterm Abwicklungsregime der FMA landen soll. Damit ist sie EU-weit ein Präzedenzfall.

EU ist skeptisch

Voraussetzung für die Selbstabwicklung ist, dass die ganze Geschichte ohne Verlust abgeht - klappt das nicht und würden Gläubiger gefährdet, würde die ÖVAG-Abbaugesellschaft unter der Abwicklungsbehörde FMA landen. Für diesen Fall wurde in Paragraf 162 des Abwicklungsgesetzes BaSAG Vorsorge getroffen.

Die EU-Kommission ist noch skeptisch, ob der neue Volksbankensektor überlebensfähig ist. Eine der Kernfragen ist das Schicksal jener 300 Millionen Euro, die die Republik Österreich nach dem jüngsten Kapitalschnitt noch in der ÖVAG stecken hat. Geplant ist, dass es bei der nächsten Hauptversammlung im Mai zwecks Verlustvermeidung wieder zu einem Kapitalschnitt von rund 90 Prozent kommt - das heißt, dass nur rund 30 Mio. Euro übrigblieben. Genau da kommen wieder die Volksbanken ins Spiel. EU-Kommission, EZB und Bund wollen, dass die Volksbanken für diesen Eigenkapitalanteil von insgesamt 300 Mio. Euro geradestehen. Sie haben sich dem Vernehmen nach auch dazu bereiterklärt, vorausgesetzt, sie gefährden damit nicht die Erreichung ihrer eigenen Kapitalerfordernisse.

Das dürfte zu einer schwierigen Übung werden. Die Volksbanken werden ihre Refinanzierungslinien für die Ex-ÖVAG zum Teil abwerten müssen (das Fortführungsprinzip gilt ja für die Abbaugesellschaft nicht mehr). Der Plan: Garantieübernahmen für jenen Teil der Finanzierungen, die in die Zentralorganisation wandern. Zudem will die EZB aus ab 19. Juli eine Eigenkapitalquote von 14,6 Prozent für den Volksbankenverbund. Man erwartet aber, dass diese Vorgabe fällt.

Mehr Geld werden die Volksbanken zudem für die Dienstleistungen ihrer neuen Zentralorganisation in die Hand nehmen müssen. Die Kosten dafür betragen 50 bis 80 Mio. Euro im Jahr, aufgeteilt wurden sie bisher nach einem Schlüssel, der ergab, dass die ÖVAG rund 40 Prozent mitgezahlt hat. Auch diesen Beitrag müssen nun die "kleinen" Volksbanken stemmen. (Renate Graber, DER STANDARD, 17.3.2015)