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Jugend ohne Job: Eines der gravierenden Probleme der Gegenwart.

Foto: Reuters/Pfaffenbach

Brüssel - Der Europäische Rechnungshof hat die Umsetzung der Pläne für die milliardenschwere "Jugendgarantie" zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen EU-Ländern kritisiert. Es gebe "keine Informationen zu den potenziellen Gesamtkosten", womit das Risiko bestehe, "dass die Gesamtmittelausstattung womöglich nicht angemessen ist", sagte EuRH-Vertreterin Iliana Ivanova am Dienstag in Brüssel.

Generell fehle eine Kontrolle der Umsetzung und Wirkung, wie das bei allen sonstigen Kommissionsvorhaben Standard sei.

Der EU-Ministerrat hatte die Jugendgarantie 2013 beschlossen. Wegen der Krise ist das Problem weiter akut: Zuletzt waren fast 4,9 Millionen Menschen unter 25 Jahren in der EU ohne Job - in Ländern wie Spanien und Griechenland ist es mehr als die Hälfte dieser Altersgruppe. Mit der Jugendgarantie sollen junge Menschen innerhalb von vier Monaten nach Ende der Schulzeit oder bei Arbeitslosigkeit eine "hochwertige" Arbeitsstelle angeboten bekommen, die ihren Qualifikationen entspricht - oder zumindest einen Ausbildungsplatz, eine Praktikumsstelle oder eine Weiterbildung.

Keine Definition für hochwertige Arbeitsstelle

Im EU-Haushalt stehen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 insgesamt 12,7 Mrd. Euro für die Jugendgarantie bereit. Der Rest soll von den Mitgliedstaaten kommen. Die EU-Kommission schätzt die Gesamtmittel laut Rechnungshof derzeit auf insgesamt 16,7 Mrd. Euro für den Sieben-Jahres-Zeitraum. Die EU-Prüfer verweisen aber darauf, dass die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie auf 21 Mrd. Euro schätzt und das pro Jahr.

Kritik übten die Prüfer auch daran, dass es keine Definition für eine "hochwertige" Arbeitsstelle gibt. Damit bestehe die Gefahr, "dass Firmen junge Menschen nur als billige Arbeitskräfte nutzen", sagte Ivanova. Sie forderte die Kommission auf, "eine Reihe qualitativer Merkmale" zu benennen, die erfüllt werden müssten. Generell fehlten "ein umfassendes Überwachungssystem für die Jugendgarantie" und Daten aus den Mitgliedstaaten zu den Kosten. (APA, 24.3.2015)