Der Innsbrucker "Inn-Pirat" Alexander Ofer muss nach dem Drogenverdacht gegen ihn seinen Prozessbeginn in Untersuchungshaft abwarten. Wegen Tatbegehungsgefahr sitzt Ofer seit Mittwoch in der Justizanstalt, bestätigte das Landesgericht einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" vom Freitag.

Der Prozesstermin dürfte nächste Woche fixiert werden. Die Anklage sei rechtskräftig, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Die U-Haft dürfte damit zusammenhängen, dass das seinerzeit gesperrte Bankkonto für das "Wissenschaftsprojekt 'Legal kiffen'" im Internet durch eine neue Bankverbindung ersetzt wurde. Die Justiz werte das als klares Indiz dafür, dass das angeklagte Verhalten fortgesetzt werden solle, hieß es.

Suchtgift sichergestellt

Bei einer Hausdurchsuchung bei Ofer waren im November größere Mengen Suchtgift sichergestellt worden. Unter anderem fanden die Ermittler 2,2 Kilogramm Marihuana, ein halbes Kilo Cannabisharz, 14 Gramm Kokain und 34.500 Euro Bargeld.

Im Rahmen der "Studie" waren Probanden gegen Entgelt fünf Gramm Marihuana angeboten worden. Dafür soll sich neben Ofer auch dessen Ersatzgemeinderat Heinrich Stemeseder verantworten müssen. Angeklagt ist das Verbrechen des Suchtgifthandels, da der Deal laut Staatsanwaltschaft 2.000 Personen angeboten worden war. Beiden Piraten drohen allein dafür bis zu zehn Jahre Haft.

Vorwurf: Parteienförderungsgelder für Cannabis

Ofer muss sich laut Anklage dazu noch wegen Untreue, Veruntreuung und Betruges verantworten. Bei Einvernahmen habe der Gemeinderat laut Staatsanwaltschaft zugestanden, dass er die Parteienförderungsgelder nicht für die Partei, sondern für die Finanzierung seines eigenen Cannabiskonsums verwendet habe.

Außerdem geht es in der Anklage noch um ein Piraten-Projekt für Soziales Wohnen. Dabei steht Ofer im Verdacht, 50.000 Euro, die ihm ein Förderer zum Ankauf einer Liegenschaft für das Sozialprojekt zu Verfügung gestellt hat, veruntreut und ihm wenige Wochen später vorgetäuscht zu haben, nunmehr weiteres Geld für den Ankauf dieser Liegenschaft zu benötigen. Darauf habe ihm der Bekannte wieder Geld, 100.000 Euro in bar, gegeben. Nur noch 34.500 Euro konnten beim Beschuldigten sichergestellt werden. Unter anderem soll mit dem Geld der Ankauf des Suchtgifts finanziert worden sein. (APA, 27.3.2015)