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Heinz Müller hat gegen seinen Club Mainz 05 Recht erhalten. Manche vergleichen die Causa mit dem Bosman-Urteil vor 20 Jahren.

Foto: Reuters/Pfaffenbach

Wien/Mainz - Ein Urteil eines Arbeitsgerichts sorgt im deutschen Fußball für Aufregung: Der ehemalige Bundesliga-Tormann Heinz Müller (36) hat gegen die Befristung seines Vertrages beim FSV Mainz 05 geklagt und Recht erhalten. Sein Vertrag gilt vorerst weiter.

Die im Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehene Höchstbefristungsdauer von zwei Jahren sei bei Müller bereits überschritten und "die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballer rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", hieß es in der Erklärung des Gerichts. Sollte das Urteil in der Berufung halten, dann müssten auch andere deutsche Vereine ihre Spieler fix anstellen und könnten sich nur noch schwer von ihnen trennen. Das Urteil hätte dann Auswirkungen vergleichbar mit der Bosman-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 1995.

Doch damit rechnen die meisten Juristen nicht. Der Verein hat sich auf die "Branchenüblichkeit" solcher Zeitverträge berufen, was keine Rechtsverletzung rechtfertigt. Sehr wohl aber gilt das Prinzip, dass man im Sport wie im Theater und im Showbusiness auf das "Abwechslungsbedürfnis des Publikums" Rücksicht nehmen müsse und daher befristete Kettenverträge sehr wohl möglich seien, sagt Gert-Peter Reissner, Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Innsbruck. Eine Aufhebung des Urteils in der Instanz sei daher wahrscheinlich, auch weil es an den finanziellen Grundfesten des Profifußballs rütteln würde. "Das ist ein typischer Fall, bei dem man von einer sachlichen Rechtfertigung ausgehen kann", sagt Reissner.

In Österreich wären die Aussichten einer solchen Klage laut Reissner noch schlechter. Anders als in Deutschland sind Beschränkungen von Kettenverträgen hierzulande nicht in ein Gesetz gegossen - obwohl eine EU-Richtlinie dies verlangt hätte. Auch im Universitätsrecht gibt es dank sachlicher Rechtfertigung eine Befristung von bis zu sechs Jahren.

Sidorczuk gegen SK Sturm

Ein ähnlicher Rechtsstreit wie Müller gegen Mainz wurde in Graz vor kurzem per Vergleich beigelegt: Torwarttrainer Kazimierz Sidorczuk (48) hat im vergangenen Sommer den SK Sturm gegen die Befristung seines Vertrags geklagt. Auch hier dürfte der Showcharakter des Fußballs, der zumeist auch für Trainer gilt, im Ergebnis eine Rolle gespielt haben. (Eric Frey, DER STANDARD, 30.3.2015)