Wien/Graz – Die Umsetzung des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes ist noch immer nicht überall abgeschlossen. Einen Sonderfall stellen die Medizinuniversitäten in Wien, Graz und Innsbruck dar, da die ärztlichen Mitarbeiter dem Bund unterstellt sind. Es wird auf Hochtouren verhandelt.

Zumindest in Graz konnte nun eine Einigung erzielt werden – dort werden die Gehälter an das steirische Gehaltsmodell angepasst. In Innsbruck soll man sich auf der Zielgeraden befinden, im Wiener AKH ist man von einer Lösung noch weit entfernt. Knackpunkt ist und bleibt die Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs – das Pflegepersonal soll ärztliche Routinetätigkeiten übernehmen –, zusammen mit der Frage, ob das neue Gehaltsschema rückwirkend ab 1. Jänner 2015 gelten wird, wie es ursprünglich vereinbart war.

Funkstille zwischen Rektorat und Betriebsrat

Für die Umsetzung des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich gab es bereits Gespräche mit Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Es bestünde grundsätzlich eine Bereitschaft, das umzusetzen, sagt Martin Andreas, Betriebsratsvorsitzender im AKH, zum STANDARD. Allerdings gebe es dieses Bekenntnis schon länger – wann es tatsächlich umgesetzt werde, dafür fehle eine verbindliche Zusage.

Funkstille herrscht derzeit zwischen dem Rektorat der Med-Uni Wien und dem Betriebsrat – dieser beharrt darauf, dass die Gehälter rückwirkend angehoben werden, so wie auch an den anderen Unikliniken. "Wir können zu nichts Ja sagen, was uns gegenüber den anderen Universitäten benachteiligt", sagt Andreas. (mte, derStandard.at, 30.3.2015)