Graz – Der 14-Jährige ist kurz vor Mittag im Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung einer Zehnjährigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wird der Bursche in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Mildernd war laut Richter Christoph Lichtenberger sein Geständnis. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA, 31.3.2015)
Graz
Nach Vergewaltigung: 4,5 Jahre plus Einweisung für 14-Jährigen
Angeklagter in Graz bat um drei Tage Bedenkzeit - Urteil nicht rechtskräftig