"Krone" und "Österreich" am 27. März, aufgegriffen vom Medienwatchblog Kobuk.

Foto: Screenshot/kobuk

Wien - Es ist bei weitem nicht so arg wie in Deutschland, wo es Hunderte Beschwerden hagelte, aber dennoch: Auch der Österreichische Presserat bekommt nach der Berichterstattung österreichischer Medien über die Flugkatastrophe vom 24. März mit 150 Toten genug zu tun. Tangiert ist in erster Linie der Persönlichkeitsschutz.

Insgesamt fünf Mitteilungen von Lesern gingen beim Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse ein. In einem Fall leitet der Senat 3 des Presserats eine eigenständige Prüfung ein, das teilte Geschäftsführer Alexander Warzilek auf Anfrage von derStandard.at mit.

Unbeteiligter als Copilot am Cover

Konkret geht es zum Beispiel um die Zeitungen "Krone" und "Österreich", die auf ihrer Titelseite das Foto einer unbeteiligten Person unverpixelt als jenen Copiloten zeigten, der die Germanwings-Maschine laut Behörden zum Absturz brachte.

Die "Krone" äußerte am nächsten Tag ihr "Bedauern" über den Fehler. Sie hätte das Bild wie auch "Zeitungen in aller Welt" gebracht. Das Foto wurde - dort allerdings verpixelt - auch in den ARD-"Tagesthemen" gezeigt. "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner sagte, er habe der Agentur, die das Foto angeboten habe, vertraut.

Die "Kronen Zeitung" und "Österreich" sind jene Medien, die 2014 mit 16 bzw. 11 Mal am öftesten vom Presserat gerügt wurden. Die beiden Boulevardzeitungen sind nicht Mitglied des Presserats.

Mehrere Rechte verletzt

Medienrechtsanwältin Maria Windhager sprach nach der Veröffentlichung des falschen Fotos gegenüber der APA von einem "medienrechtlichen Supergau" und einem mehrfachen Eingriff in die Rechte des Betroffenen: Bildnisschutz, Persönlichkeitsrecht, Falschberichterstattung. "Die Medien müssen mit scharfen Reaktionen rechnen."

Namensnennung, Details aus dem Privatleben

Die weiteren Mitteilungen der Leser an den Presserat betreffen den ausgeschriebenen Namen des tatsächlichen Copiloten sowie die Veröffentlichung von Details aus seinem Privatleben. Ob die Namensnennung des Copiloten legitim ist, darüber wurde heftig diskutiert. Während angelsächsische Medien den Namen ganz selbstverständlich ausschreiben, gab es in vielen deutschsprachige Medien nur die Abkürzung Andreas L..

Eigenständig wird der Presserat aktiv, weil Medien Bilder von trauernden Angehörigen der Opfer in Slideshows zeigten. Überprüft werden die Fälle am 22. und 28. April.

430 Beschwerden in Deutschland

Mit Stand Donnerstag gingen in Deutschland gleich 430 Beschwerden beim dortigen Presserat ein. Ein neuer Rekord, wie Medien berichten. Zu einem einzelnen Thema seien noch nie so viele Reklamationen eingegangen. Inhaltlich haben die Beschwerden einen ähnlichen Tenor wie jene beim Pendant in Österreich. Es geht um die Themen voyeuristische Berichterstattung, Namensnennung und Veröffentlichung von Opferfotos. (omark, derStandard.at, 17.4.2015)