Salzburg/Ried im Innkreis - Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ermittelt wegen eines möglicherweise unrechtmäßig erstellten Testamentes in Millionenhöhe zugunsten von Gut Aiderbichl. Einem greisen Tierliebhaber, der seinen Hof der Privatstiftung übertragen hatte, soll ein Testament vorgelegt worden sein, über dessen Inhalt er nicht im Klaren gewesen sei. Die Stiftung schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligte an.

Das Ermittlungsverfahren sei wegen des Verdachtes des schweren Betruges, der Urkundenfälschung und der Fälschung von Beweismitteln anhängig, berichteten die "Salzburger Nachrichten" (Dienstag-Ausgabe). Dem Bericht zufolge werden ein Mann und seine Schwester als Beschuldigte geführt, die im Umfeld der Tiergnadenhöfe von Michael Aufhauser tätig waren.

Einer Strafanzeige von Oktober 2014 zufolge soll der Mann, der offenbar Verwalter des übertragenen Gutshofes im oberösterreichischen Innviertel war, im Sommer 2010 einen Testamentsvordruck, demzufolge die Gut Aiderbichl Privatstiftung Alleinerbin war, dem damals über 80-jährigen Deutschen übermittelt haben.

Als Bettlägeriger unterschrieben

Der inzwischen verstorbene Erblasser soll laut der Strafanzeige, die dessen Bruder eingebracht hatte, das Testament als bereits Bettlägeriger unterzeichnet haben. Dadurch habe die Stiftung 4,7 Millionen Euro, Sparbücher im Wert von 550.000 Euro sowie ein Wertpapierdepot in Höhe von 1,5 Millionen Euro geerbt.

Der Bruder des Verstorbenen ortet der Anzeige zufolge eine zumindest zweifelhafte Testierfähigkeit. Der Testamentsunterzeichner sei sich über den Inhalt des Testaments nicht im Klaren gewesen. Zudem habe der beschuldigte Mann damals drei Bauarbeiter, die sich auf dem Hof befanden, als Testamentszeugen angeheuert. Dieser habe die Arbeiter im Nachhinein das Testament unterschreiben lassen. Dadurch sei aus einem nicht rechtsgültigen Testament ein rechtsgültiges hergestellt worden, lautete der Vorwurf.

Keine weiteren Angaben zum Verfahren

Die beschuldigte Schwester der Verwalters soll laut "Salzburger Nachrichten" auch Gut-Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser und einen hochrangigen Mitarbeiter belastet haben. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Ried, Ernestine Heger, bestätigte am Dienstag auf APA-Anfrage, dass Ermittlungen anhängig seien. Aus ermittlungstaktischen Gründen könne sie aber nicht sagen, gegen wen die Erhebungen geführt werden. Heger machte keine weiteren Angaben zu dem Verfahren.

Der Geschäftsführer der Guts- und Stiftungs-Gesamtverwaltung von Aiderbichl mit Sitz in Salzburg, Dieter Ehrengruber, sagte zur APA, dass die Staatsanwaltschaft Ried in der Causa bisher noch nicht mit der Stiftung in Kontakt getreten sei. "Wir sind dazu nicht befragt worden. Wir haben irgendwann erfahren, dass Leute einvernommen und Zeugen gehört wurden. Wir haben uns dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Wenn etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, waren wir die Geschädigten."

Anwalt: "Testierfähigkeit nie zweifelhaft"

In der "Anschlusserklärung" der "Gut Aiderbichl Stiftung Österreich gemeinnützige Privatstiftung" als Privatbeteiligte vom 10. April 2015 an die Staatsanwaltschaft Ried teilt der bevollmächtigte Rechtsanwalt der Stiftung, Gerhard Lebitsch, folgendes mit: Der Verstorbene habe sowohl mehrere Monate vor der Testamentserrichtung vom 29. Juli 2010 als auch noch circa ein halbes Jahr danach Vermögensverfügungen durch Notariatsakte zugunsten der Gut Aiderbichl Stiftung getroffen, "die Testierfähigkeit war nie zweifelhaft". Aufgrund des Testamentes sei die Verlassenschaft des Mannes der Privatstiftung eingeantwortet worden.

Die Stiftung habe das übernommene Vermögen dem Wunsch des Mannes entsprechend verwendet und den Hof in Oberösterreich umfangreich als "Gnadenhof für Tiere" renoviert, konstatierte der Rechtsanwalt. Es sei auch der dokumentierte Wille des Verstobenen gewesen, dass auch eine finanzielle Absicherung zur Erhaltung des Hofes zumindest auf zehn Jahre besteht. In weiterer Folge habe die Privatstiftung den Hof selbst zu erhalten.

In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft wird weiters angeführt, dass Gut Aiderbichl 824.194,13 Euro bereits bis Ende des Jahres 2014 allein für die Renovierung des Anwesens aufgewendet habe, "dies im Sinne des Verstorbenen und aufgrund übernommener Verpflichtungen". Die laufenden Betriebskosten würden monatlich rund 38.000 Euro betragen, die Summe der Betriebskosten von 2010 bis 2014 würde rund 1,7 Millionen Euro ausmachen. Falls das Testament nicht dem Gesetz gemäß zustande gekommen sei, drohe der einschreitenden Privatstiftung ein "erheblicher finanzieller Schaden", wurde betont.

Ehrengruber ortet Neid und Missgunst

Geschäftsführer Ehrengruber erklärte im APA-Gespräch, dass Aufhauser die Bauarbeiter nie gesehen hätte. Ein Anwalt habe gemeint, dass es kein Problem sei, wenn Bauarbeiter als Testamentszeugen fungieren würden. Offenbar habe die Schwester des Beschuldigten den Hof übernehmen wollen, diese sei mit ihrem Bruder in Streit geraten.

Der Konflikt könnte auch Hintergrund der Anschuldigungen sein. Die Stiftung lebe auch von Testamenten und Schenkungen, da sei man auch zuweilen mit Neid und Missgunst konfrontiert, meinte Ehrengruber. Der Causa liege ein Geschwisterstreit zugrunde, vermutete auch Aufhauser. Die Schwester habe das Testament zu ihrem eigenen Gunsten anfechten wollen. Der mittlerweile Verstorbene habe Aiderbichl das Geld gegeben, damit dessen Lebenswerk fortgesetzt werde, betonte Aufhauser.

Ehrengruber wiederum zeigte sich verwundert, dass fünf Jahre nach Testamentserstellung Probleme aufgetaucht seien. Der Gutsverwalter sei damals noch nicht angestellt gewesen, "wir haben ihn dann mitübernommen. Er war Vertrauensperson des Verstorbenen".

Der Tierliebhaber habe im Mai 2010 einen Schenkungs- und Übergabevertrag mit der Stiftung gemacht. Als dieser den Hof in die Stiftung eingebracht habe, habe er zur Absicherung Geld für die nächsten zehn Jahre hinterlegt. "Ab 2021 müssen wir selber dafür aufkommen. Das trifft uns mit voller Wucht." Im Sinne der Tiere habe der Mann im Falle seines Ablebens ein Testament auf die Stiftung gemacht. (APA, 21.4.2015)