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Wenn Banken umfallen, soll künftig ein privates Auffangnetz die Sparer auffangen. Doch es gibt Zweifel, dass der Hochseilakt gelingt und die Stricke halten

Foto: reuters/VIVEK PRAKASH

Wien - Die Reform der Einlagensicherung stößt auf einigen Widerstand. Insbesondere der von Finanzminister Hans Jörg Schelling angepeilte Rückzug des Staates aus der Absicherung der Sparer wird hinterfragt. Derzeit sind Guthaben bis zu 50.000 Euro selbst im Falle einer Insolvenz von den Banken zu erstatten, die Differenz auf 100.000 Euro trägt der Bund. Dass der Staat diese Verpflichtung abstreifen soll, begründet das Finanzministerium mit der Gründung eines neuen Fonds, den die Banken für den Fall von Schieflagen füllen müssen.

Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm meint im STANDARD-Gespräch, dass der Bund unter bestimmten Umständen weiterhin als Retter in der Not fungieren soll: Wenn der Fonds aufgebraucht ist und eine systemische Krise vorliege, lauten diese Voraussetzungen.

Widerstand aus Niederösterreich

Erwin Pröll geht einen Schritt weiter. Der Landeshauptmann von Niederösterreich erachtet den Wegfall des öffentlichen Fangnetzes als gänzlich "unverständlich", wie es in der von ihm gezeichneten Stellungnahme heißt. Pröll begründet seine Ablehnung mit der "noch immer sehr angespannten Situation auf den Finanzmärkten mit ihren Auswirkungen auf den österreichischen Bankensektor". St. Pölten bestreitet zudem das Argument des Finanzressorts, wonach europarechtliche Vorgaben zum staatlichen Rückzug verpflichteten. Die entsprechende Richtlinie stehe einer Beteiligung "nicht entgegen".

Die Arbeiterkammer wiederum hat noch einen anderen gewichtigen Vorbehalt. Sie wehrt sich dagegen, dass die Einlagensicherung auch künftig nach Sektoren organisiert werden soll. Zur Erklärung: Das Gesetz sieht vor, dass der Fonds Schritt für Schritt gefüllt wird, sodass dieser im Jahr 2024 knapp 1,5 Milliarden Euro beinhalten soll. Wie schon im derzeitigen System könnten Privatbanken, Sparkassen oder Raiffeisenkassen ihre eigenen Töpfe verwalten, die dann im Ernstfall angezapft werden könnten.

Zersplitterung

Muhm sieht darin eine "Zersplitterung" und eine "Schwächung des Gesamtsystems". Schon bisherige Fälle wie die Teilverstaatlichung der ÖVAG 2012 hätten gezeigt, dass die sektorale Organisation der Einlagensicherung nicht funktioniere, erklärt Muhm.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft ebenfalls den Einlagensicherungsfonds. Moniert wird, dass die Wirtschaftskammer den Topf verwalten soll. Das Land Niederösterreich wie die Arbeiterkammer befürchten Interessenskonflikte: Es müsse klar sein, dass der Fonds im Sinne der Sparer agiere.

Nun wird mit Spannung auf die Reaktion der Regierung gewartet. Nach der Begutachtung, die am heutigen Freitag endet, geht der Entwurf in den Ministerrat und dann ins Parlament. Nach derzeitigem Plan sollen die Änderungen im Juli in Kraft treten. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 24.4.2015)