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Studierender an der Uni Wien: Kommilitonen, die von außerhalb der EU kommen, macht es das österreichische Fremdenrecht nicht eben leicht.

Wien – Wer von außerhalb der EU nach Österreich kommt, um zu studieren, will vielfach auch nach Studienabschluss hier bleiben – so er einen passenden Job findet. Das Fremdenrecht macht ihm das nicht eben leicht: Master- oder Diplomstudiums-Absolventen – und nur sie, ein Bachelor- oder auch ein Doktoratsabschluss reicht nicht – werden nach Ende der Aufenthaltsbewilligung als Studierende nur sechs Monate Zusatzzeit eingeräumt, um eine Anstellung zu finden. Diese muss mindestens 2093 Euro brutto pro Monat einbringen, um Grundlage für weiteren Verbleib zu sein.

Da allein das Schlüsselkraftverfahren, das im Fall, dass ein Job in Aussicht steht, acht bis zehn Wochen dauert, bleiben netto nur rund vier Monate Toleranzfrist: "Oft reicht das nicht, die betroffenen Absolventen müssen das Land verlassen. Das kommt einem Braindrain gleich", sagt Peter Marhold, Obmann der Rechtsberatung Helping Hands, die der Hochschülerschaft (ÖH) nahesteht.

Umgehung mit weiteren Studien

Die meisten Betroffenen würden die Sechsmonatsvorgabe umgehen, indem sie während ihrer Jobsuche ein neues Studium beginnen – das dann jedoch auf dem bereits erworbenen Titel aufbauen muss. Insgesamt stammen acht Prozent aller in Österreich Studierenden aus Drittstaaten, zwischen 15.000 und 20.000 Menschen.

Verhandlungen der Sozialpartner, um die Rot-Weiß-Card für Absolventen insgesamt weiterzuentwickeln, treten laut Beobachtern auf der Stelle. Kurzfristig war daher geplant, zumindest die eng gesetzte Frist ein wenig zu erweitern; immerhin räumt etwa Deutschland drittstaatangehörigen Studienabsolventen 18 Monate zur Jobsuche ein.

Im Rahmen des Fremdenrechtsänderungsgesetzes, das sonst vor allem Neuerungen im Flüchtlingsbereich umfasst, sollte eine Zusatzbestimmung im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz eingeführt werden. Konkret sollte betroffenen Studienabsolventen die Möglichkeit eingeräumt werden, den Ausgang des Schlüsselkraftverfahrens in Österreich abzuwarten - auch wenn dieses nach dem halben Jahr noch läuft.

Ersatzlos gestrichen

Im Begutachtungsentwurf der Asylnovelle war die an zwei Gesetzesstellen kodifizierte Änderung noch enthalten. Dann, am Dienstag, ging das Gesetz durch den Ministerrat - in einer Fassung ohne die Neuregelung. Als Grund dafür verweist man im ÖVP-regierten Innenministerium auf das rote Sozialministerium: Dort und bei der SPÖ habe man gegen die Änderung opponiert, da diese der geplanten Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte vorgreife. Im Sozialministerium bestätigt dies ein Sprecher - nicht ohne hinzuzufügen, dass "Absolventen, die nach ihrem Abschluss keinen passenden Job finden, auf dem Arbeitsmarkt nicht gebraucht werden - entgegen Behauptungen auf Arbeitgeberseite". Gegen eine Verlängerung der Fristen habe man jedoch "prinzipiell nichts".

Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) forderte vergangenes Jahr, Absolventen den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte zu erleichtern. Er wollte die Suchdauer auf zwölf Monate erhöhen. Dass sogar ein Kompromiss aus der Novelle gestrichen wurde, kommentiert sein Ministerium damit, dass die Verlängerung "Kernanliegen" und Thema laufender Verhandlungen sei.

Die ÖH fordert eine "gesetzliche Gleichstellung" und die Arbeitsmarktöffnung. Kritik übt Florian Kraushofer (FLÖ) vom Vorsitzteam am "unkommentierten Streichen" aus dem Gesetzestext ohne Einbezug der ÖH. Er sieht das Sozialministerium unter Zugzwang. (Irene Brickner Oona Kroisleitner, DER STANDARD, 24.4.2015)