Wien - Der ORF hat seine Meinung nicht geändert: Er fordert im Zuge der anstehenden Rundfunk-Novellen die Aufhebung des Verbots von Angeboten für mobile Endgeräte - das erklärt der ORF wie berichtet bereits in seiner Stellungnahme zur Begutachtung. Konkret geht es dem öffentlich-rechtlichen Sender um Apps für Smartphones und Tablets, die der ORF derzeit nur dann auf den Markt bringen darf, wenn er die gleichen Inhalte auf ORF.at spiegelt und anbietet.

"Immer mehr junge Menschen konsumieren ihre Medien mobil über Smartphone. Öffentlich-rechtliche Inhalte sollten daher hier nicht technologisch abgeschnitten werden. Qualität muss für alle erreichbar bleiben", erklärte ORF-Finanzdirektor Richard Grasl gegenüber der APA. Laut Grasl gehe es dabei "nicht um eine Erhöhung der digitalen ORF-Umsätze".

"Zeitgemäße Aktualisierung"

Der ORF hatte bereits im Begutachtungsverfahren eine "zeitgemäße Aktualisierung des ORF-Gesetzes" gefordert. "Zumal seit Inkrafttreten der großen Rundfunkrechts-Novelle 2010 große gesellschaftliche und technologische Änderungen einen flexibleren Rechtsrahmen für öffentlich-rechtliche Medienangebote notwendig machen."

Auch in seiner Stellungnahme pländierte der Sender für "kein Verbot" bestimmter Technologien wie Apps. Privatsender und Zeitungsverleger sprachen sich indes immer wieder gegen Erleichterungen für den ORF auf diesem Gebiet aus. Die Regierungsvorlage zu den Rundfunknovellen wird bis Mitte Mai erwartet, vor dem Sommer soll das Paket im Nationalrat beschlossen werden. (APA, 27.4.2015)