Wien - Der Senat 2 des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel "Kosovaren verdienen am Asyl", erschienen in der Oberösterreich-Ausgabe der Kronen Zeitung vom 04.02.2015. In dem Artikel wird behauptet, dass "Kosovaren am Asyl verdienen", es "für Asyltouristen" in Österreich lukrativ sei und eine vierköpfige Familie in der Grundversorgung etwa 2.500 Euro monatlich bekomme. Laut Senat verstößt der Artikel gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Weniger Taschengeld

Ein Leser wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass der Betrag in der Höhe von 2.500 Euro falsch sei. Asylwerber würden in der Grundversorgung gemäß einer Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich nur 40 Euro pro Monat bekommen. Das Innenministerium bestätigte gegenüber dem Presserat, dass ein Asylwerber in der Grundversorgung neben Unterkunft und Verpflegung 40 Euro pro Monat "Taschengeld" erhalte. Daneben gebe es keine weiteren Geldleistungen, nur Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Kleidung. Eine vierköpfige Familie würde daher 160 Euro pro Monat in der Grundversorgung beziehen.

Gewissenhaftigkeit und Korrektheit

Wie aus der Broschüre der Arbeiterkammer Oberösterreich ersichtlich, ist der in der Zeitung genannte Betrag selbst bei anderen Varianten, in denen statt Sachleistungen Geld für Unterkunft und Verpflegung bereitgestellt wird, für eine vierköpfige Familie bei weitem nicht zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung, dass eine vierköpfige asylsuchende kosovarische Familie in der Grundversorgung "monatlich etwa 2500 Euro" bekomme, für den Senat nicht nachvollziehbar. Die Behauptung verstößt somit gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex - Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten.

Pauschalverunglimpfung

Ein Anruf des Verfassers des Artikels beim Innenministerium, der Arbeiterkammer oder einer Hilfseinrichtung für Flüchtlinge hätte genügt, um die korrekten Zahlen zu erfahren, so der Senat weiter. Die falsche Darstellung und die Aufbereitung ist darüber hinaus auch eine Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung im Sinne des Punkts 7 des Ehrenkodex. Nach Meinung des Senats wurden in dem Artikel Kosovaren aufgrund ihrer Herkunft aus dem Kosovo diskriminiert. Der Senat forderte die Medieninhaberin der Kronen Zeitung auf, die vorliegende Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen.

Die Entscheidung im Langtext finden Sie auf der Homepage des Presserates. (APA/red, 28.4.2015)