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Die Serie "Better Call Saul" ist auf der österreichischen Seite von Netflix verfügbar, nicht aber auf der US-amerikanischen. Oft ist es umgekehrt. Mit VPN können Nutzer solche Länderschranken aushebeln.

Foto: AP Photo/AMC, Ursula Coyote

Österreich war lange Zeit eine Wüste bei legalen Online-Angeboten für Filme und Serien. Inzwischen gibt es eine größere Auswahl über Plattformen wie Amazon, Netflix, iTunes, Google, Sky oder Flimmit. Und dennoch bleibt Internetpiraterie ein Thema. Denn oft findet man hierzulande Filme und Serien nicht, die in den USA oder auch Deutschland sehr wohl heruntergeladen oder gestreamt werden können. Grund sind unterschiedliche Lizenzvereinbarungen. Solche virtuellen Ländergrenzen können mit Tricks – zum Beispiel durch den Einsatz eines VPNs (Virtual Private Network) - umgangen werden. Der Filmbranche geht das gegen den Strich.

Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Laut dem GlobalWebIndex gibt es weltweit 380 Millionen VPN-Nutzer. Mit einem VPN wird die richtige IP-Adresse des Nutzers verschleiert. Unter anderem werden auch Zensurmaßnahmen durch Regierungen umgangen, etwa in China. Aber eben auch das sogenannte Geoblocking der Unterhaltungsindustrie wird damit obsolet. Österreicher können beispielsweise mit einer US-IP-Adresse im Internet surfen und auf Dienste zugreifen, die eigentlich amerikanischen Nutzern vorbehalten sind. Dazu gibt es mehrere kostenpflichtige und Gratis-Anbieter, etwa PureVPN oder das Browser-Plugin Hola. So haben Dienste wie Google Play, iTunes, Netflix, Amazon Prime oder Spotify besonders viele VPN-User.

Nutzer können damit jedoch gegen die Geschäftsbedingungen der Anbieter verstoßen. Netflix etwa warnt davor, dass Kunden bei einem Verstoß gesperrt werden können. Dazu zählt etwa, dass Filme und Serien nur in dem Land angesehen werden dürfen, für die sie offiziell angeboten wurden. Man läuft also Gefahr, dass man auch als zahlender Kunde den Dienst nicht mehr nutzen darf. CEO Reed Hastings tritt in Interviews zwar offen gegen Geoblocking auf, doch der Druck aus der Filmbranche sorgt weiterhin dafür, dass solche Maßnahmen getroffen werden.

Rechtliche Situation

Rechtlich haben solche Verbote jedoch keine Bedeutung. So machen sich Nutzer in Österreich nicht strafbar, wenn sie per VPN solche virtuellen Grenzen umgehen, sagt der auf Internetrecht spezialisierte Jurist Franz Schmidbauer zum STANDARD. Übrigens auch wenn es sich um eine Seite handelt, die von Netzsperren betroffen ist – wie etwa einige Plattformen, über die man auf urheberrechtlich geschützte Filme und Serien zugreifen kann.

Auch das Streaming von illegalen Webseiten ist laut Schmidbauer in Österreich nicht strafbar. Bei einem reinen Download handelt es sich um eine rechtliche Grauzone, denn Entscheidungen dazugibt es hierzulande noch nicht. Anders sieht das beim Upload aus. Wer geschützte Inhalte widerrechtlich verbreitet muss laut dem Juristen mit einer Strafe von bis zu 180 Tagen Haft oder einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen rechnen. Allerdings ist es für Rechteverwerter schwer, Uploader überhaupt ausfindig zu machen. Denn die Daten für die Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Internetanschluss dürfen in Österreich nicht gespeichert werden. Vor allem aber dürfen Provider solche Daten auch gar nicht herausgeben.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an der Strategie zum digitalen Binnenmarkt. Geoblocking könnte fallen und in jedem Land die gleichen Inhalte angeboten werden. Gleichzeitig will man vehementer gegen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil vorgehen. Ob und wann die Pläne so umgesetzt werden, ist allerdings noch nicht klar. Denn bei der Kommission ist man sich über die einzelnen Punkte wie Geoblocking nicht einig. (Birgit Riegler, 17.5.2015)