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Der EuGH billigt ein Blutspendeverbot für homosexuelle Männer nur unter Auflagen.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Luxemburg - Der Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende kann laut einem aktuellen Urteil rechtens sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch EU-Regelungen zum Blutspendeverbot für Homosexuelle präzisiert. Wenn der Gesundheitsschutz von Blutspendeempfängern durch neue Nachweistechniken zu HIV oder Befragungen der Spender gesichert werden kann, seien generelle Verbote unzulässig, heißt es in dem Urteil.

Der EuGH verwies zur Begründung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung (Rechtssache C-528/139).

Rate der HIV-Ansteckung höher als bei Heterosexuellen

Ein französisches Gericht hatte beim EuGH angefragt, ob ein generelles Blutspendeverbot für Homosexuelle in Frankreich mit den Grundrechten der Union vereinbar sei. Die französischen Richter wollten an dem generellen Ausschluss der Risikogruppe festhalten und verwiesen darauf, dass die Rate der HIV-Ansteckung unter homosexuellen Männern in Frankreich im Untersuchungszeitraum 200-mal höher gewesen sei als unter heterosexuellen.

Auch in Österreich und Deutschland sind Schwule dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Laut dem Robert-Koch-Institut entfielen 2013 in Deutschland drei Viertel der ungefähr 3.200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher ebenso wie Heterosexuelle mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern sowie Prostituierte von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.

Laut EuGH ist ein solcher Ausschluss aber nur gerechtfertigt, wenn unter den Betroffenen eine hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie Aids besteht und zugleich wirksame Nachweistechniken oder weniger belastende Methoden fehlen, um das hohe Gesundheitsschutzniveau der Empfänger sicherzustellen.

"Vorsichtsmaßnahmen nicht an Vorurteilen ausrichten"

Die französischen Richter müssen nun nach Maßgabe des EuGH prüfen, ob es mittlerweile wirksame Techniken zum Nachweis von HIV in Blutspenden gibt oder ob durch die persönliche Befragung Homosexueller zu riskantem Sexualverhalten ebenfalls der Schutz von Blutspendeempfängern vor einer Ansteckung sichergestellt werden kann.

Der deutsche Grünen-Politiker Volker Beck hatte vor dem Urteil eine Lockerung des generellen Ausschlusses homosexueller Männer von der Blutspende gefordert. "Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse bei der Sicherheit zu machen", sagte er der Deutschen Presseagentur. Aber Sicherheit heiße auch, dass man Gefahren rational benennen und an ihnen und nicht an Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen ausrichten müsse. (APA, 29.4.2015)