Immer mehr Weine namhafter Winzer scheitern an der sensorischen Prüfung.

Foto: Christian Fischer

Ein Winzerleben ist voller Prüfungen. Da gibt es zum Beispiel die Staatliche Prüfnummer: Vor der "Inverkehrbringung eines Qualitätsweines" , so schreibt es das österreichische Weingesetz vor, muss der Wein einer analytischen und sensorischen Prüfung unterzogen werden.

Eine sinnvolle Einrichtung, wenn man etwa an den Weinskandal vor 30 Jahren denkt. In den letzten Jahren scheitern jedoch immer mehr Weine auch namhafter Winzer an der sensorischen Prüfung. Die Kostkommission begründet das meist mit "mangelnder Typizität hinsichtlich Sorte und Weingebiet". Eine subjektive Einschätzung, die viel Interpretationsspielraum lässt.

Nur mit Prüfnummer

Während Weine mit Aromahefen und Unmengen an Schwefel offensichtlich den Geschmackskriterien der Koster entsprechen, werden vor allem biologisch und im Keller minimalintensiv produzierte Weine häufig abgelehnt.

Nur mit Prüfnummer können sie allerdings als "Qualitätswein" verkauft werden. Andernfalls werden sie zum "Landwein" degradiert und dürfen ihr Weingebiet am Etikett nicht anführen. Ein Riesling aus dem Kamptal etwa kann in diesem Fall als Herkunftsbezeichnung nur "Weinland" angeben - ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.

Vielleicht sollte man andenken, die Prüfnummernvergabe dahingehend zu reformieren, dass sie auch dem Weinbau im 21. Jahrhundert entspricht. (Christina Fieber, Rondo, 15.5.2015)