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Auf Heizöl-Betrüger kommen harte Zeiten zu.

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Wien – Das Bankgeheimnis wird de facto abgeschafft, es kommt die Registrierkassenpflicht, Baustellen werden verstärkt kontrolliert: SPÖ und ÖVP wollen den Kampf gegen Steuerbetrug im kommenden Jahr deutlich verschärfen. Die großen Brocken der Reform, mit denen die Regierung ihr Entlastungspaket finanzieren will, sind bekannt und werden hitzig in der Öffentlichkeit diskutiert.

Doch daneben gibt es einige auf den ersten Blick unscheinbare Neuerungen, die unter Steuerexperten für Furore sorgen. So will die Finanz etwa den Kampf gegen Tankbetrug forcieren - und erhofft sich daraus respektable Mehreinnahmen. Worum es geht: Diesel lässt sich in Fahrzeugen durch billigeres Heizöl ersetzen. Ein Liter Diesel kostet in Österreich aktuell überall mehr als ein Euro – Heizöl dagegen ist in größeren Mengen um 70 Cent zu haben. Damit zu fahren ist zwar verboten, auf dem Land ist es trotzdem nicht unüblich, dass Traktoren mit Heizöl betrieben werden. Auch bei Lkws wird immer wieder auf die illegale Alternative zurückgegriffen. Dem Staat entgehen dadurch allerdings Millionen, weil Heizöl deutlich niedriger versteuert wird.

Aktion scharf

Das soll sich ändern. Die Finanz will mit einer "Aktion scharf" gegen Betrügereien an der Zapfsäule vorgehen. Konkret angekündigt werden "zusätzliche Sach- und Personalinvestitionen", wie aus den vergangene Woche an das Parlament übermittelten Gesetzesvorschlägen zur Steuerreform hervorgeht. Pro Jahr erwartet man sich daraus Mehreinnahmen in Höhe von 30 bis 50 Millionen Euro. Zum Vergleich: Bei der hitzig diskutierten Reform der Grunderwerbsteuer geht die Regierung von einem tendenziell geringeren Betrag (35 Millionen) aus.

Dass das Thema für die Finanz ernst ist, zeigt auch eine Neuerung bei den Strafbarkeitsbestimmungen. SPÖ und ÖVP wollen künftig klarer zwischen Finanzstrafvergehen und reinen Nachlässigkeiten trennen. Bisher war strafbar, wer fahrlässig Abgaben nicht entrichtete. In Zukunft gilt dies im Finanzstrafgesetz nur noch bei "grober Fahrlässigkeit". Diese Unterscheidung klingt auf den ersten Blick unspektakulär, wird aber in der Praxis wichtig sein, sagt der Wiener Steuerberater Alexander Lang von Deloitte.

Fahrlässigkeit neu geregelt

Ein Beispiel: Wenn der Buchhalter eines Zahnarztes vergaß, ein paar Behandlungen zu vermerken, war das bisher theoretisch strafbar. Künftig wäre das nur dann der Fall, wenn die Nachlässigkeit System hat - etwa weil ein Zahnarzthelfer die Buchhaltung führt. Dadurch könnten die Selbstanzeigen bei der Finanz wegen fahrlässiger Delikte zurückgehen, so Lang.

Einzig ausgenommen von den Neuregelungen wird der Tankbetrug. Hier gilt weiterhin, dass schon auch leichte Fahrlässigkeit strafbar ist. Jemand kann also nicht seinen Traktor mit Heizöl volltanken und sich darauf ausreden, dass er dachte, es sei Diesel.

Bedeutung kommt auch einer kleinen Änderung bei der Grunderwerbsteuer zu. Bisher galt, dass Grundstücke in Gesellschaften durch einen legalen Trick grunderwerbsteuerfrei verkauft werden konnten. Es musste nur bei einer 100-prozentigen Übertragung der Anteilsrechte die Grunderwerbsteuer berappt werden. Wenn die Anteile einer GmbH mit mehreren Grundstücken nur zu 99 Prozent veräußert wurden, fiel die Abgabe nicht an. In der Praxis wurden daneben einfach Zwerganteile übertragen, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Künftig wird das schwieriger. Schon wenn 95 Prozent einer Gesellschaft übertragen werden, fällt die Grunderwerbsteuer für deren Grundstücke an. (András Szigetvari, 22.5.2015)