Washington – Im Zusammenhang mit dem Tod des Afroamerikaners Freddie Gray nach seiner Festnahme in Baltimore sind sechs Polizeibeamte offiziell angeklagt worden. Das habe eine Grand Jury aus Laienrichtern am Donnerstag entschieden, teilte die Staatsanwaltschaft in der US-Ostküstenstadt mit.

Allen Beamten wird Gefährdung zur Last gelegt, drei von ihnen soll auch wegen fahrlässiger Tötung der Prozess gemacht werden und einem Polizisten wegen Totschlags. Der Vorwurf wegen unzulässiger Inhaftierung in drei Fällen wurde fallen gelassen.

Lange Haftstrafen drohen

Die Grand Jury habe genügend Anhaltspunkte für eine Anklage gesehen, sagte Staatsanwältin Marilyn Mosby vor Journalisten. Die Beamten sollten am 2. Juli zur Verlesung der Anklage vor Gericht erscheinen. Bis zu einer Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung, fügte Mosby hinzu. Den Angeklagten drohen je nach Vorwurf Haftstrafen zwischen zehn und 30 Jahren.

Der 25-jährige Gray hatte bei seiner Festnahme am 12. April so schwere Rückenmarksverletzungen erlitten, dass er ins Koma fiel und eine Woche später starb. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der junge Mann während der Fahrt im Polizeitransporter das Genick brach. Die Beamten sollen den an Händen und Füßen gefesselten Afroamerikaner bäuchlings mit dem Kopf nach vorne auf den Boden des Fahrzeugs gelegt und nicht angeschnallt haben.

Grays Tod wurde von vielen als neuer Fall von tödlicher Polizeigewalt gegen unbewaffnete Schwarze in den USA verurteilt. Der Fall löste in Baltimore gewalttätige Proteste aus. Zwischenzeitlich galt eine nächtlicher Ausgangssperre, und die Nationalgarde wurde in die Stadt geschickt.

Das US-Justizministerium kündigte Anfang Mai an, dem Verdacht auf systematische Bürgerrechtsverletzungen durch die Polizei in Baltimore nachzugehen. Eine ähnliche Untersuchung hatte nach den tödlichen Polizeischüssen auf den schwarzen Teenager Michael Brown im August 2014 in der Kleinstadt Ferguson eine systematische Benachteiligung und routinemäßige Schikanierung von Afroamerikanern festgestellt. (APA, 22.5.2015)