Wien - Claudia Schmied, Beatrix Karl, Maria Fekter und je nach Ansichtssache auch Karlheinz Töchterle und Reinhold Mitterlehner. Die Riege der Minister, mit denen die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und ihre Tochtergesellschaften ihre Werbung schmücken wollte, ist lange - und nach dem Medientransparenzgesetz eigentlich verboten. Das stellte der Rechnungshof bei einer Überprüfung der Anzeigen und Medienkooperationen der BIG fest.

Unter die Lupe genommen wurde der Zeitraum Juli 2012 bis September 2014. Geortet wurden vier Kopfverbot-Verstöße, wovon allerdings zwei auf Entwürfen von Inseraten beruhen, die nicht geschalten wurden.

Insgesamt 147 Werbeaufträge und Medienkooperationen vereinbarte die BIG von Juli 2012 bis September 2014. Laut dem RH-Bericht in einer Nettogesamthöhe von 263.241,40 Euro. Die ARE, eine Tochtergesellschaft der BIG, buchte im gleichen Zeitraum um 266.016,99 Euro. Rund die Hälfte der Werbeaufträge (48 Prozent) unterlag bei der BIG nicht der Meldepflicht an die KommAustria nach dem Medientransparenzgesetz, bei der ARE waren es 31 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro.

RH: Hoher Anteil an Bagatellbeträgen

Im RH-Bericht heißt es dazu: "In Hinblick auf das Ziel des Gesetzes, Transparenz über die tatsächlich geleisteten Entgelte für Werbeaufträge zu ermöglichen, wies der RH auf den verhältnismäßig hohen Anteil der nicht zu meldenden Bagatellbeträge an den Gesamtausgaben sowie auf den hohen Anteil der aufgrund der Bagatellgrenze nicht zu meldenden Werbeaufträge und Medienkooperationen hin."

Kosten für Sonderbeilage nicht gemeldet

Neben Intransparenz und der mehrmaligen Missachtung des Kopfverbots kritisiert der Rechnungshof noch eine Beilage der BIG (BIG Business), die in einer Auflage von 16.000 Stück über die "Presse" vertrieben wurde. Die Kosten von 39.000 Euro, die an die "Presse" flossen, wurden der KommAustria nicht gemeldet, heißt es: "Diese Vorgangsweise der BIG eröffnet eine unbegrenzte Möglichkeit, mit Geldern, die für die Beilegung des BIG Business zu einer Tageszeitung geleistet werden, Werbungen bzw. Förderungen über ein periodisches Medium abzuwickeln. So entstünde weder eine Bekanntgabepflicht, noch müssten die inhaltlichen Vorgaben des Medientransparenzrechts etwa das Kopfverbot eingehalten werden."

Update: Laut BIG keine Werbung mit Mitterlehner

Von zwei Verwechslungen der Belegexemplare für die Rechnungshofprüfer spricht die BIG. Die tatsächlich veröffentlichten Beiträge seien jeweils ohne Konterfei von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Karlheinz Töchterle erschienen, heißt es in einer Stellungnahme, die die BIG dem STANDARD übermittelte: "Dem Rechnungshof wurden bedauerlicher Weise Entwürfe der Redaktionen vorgelegt." Bleiben also zwei statt vier Kopfverbot-Verstöße. Nicht viel bei insgesamt 220 Aufträgen, meint die BIG.

"Kein Verstoß" sei die hohe Anzahl an Bagatellfällen, die der Rechnungshof in seinem Bericht konstatierte. Zur Beilage in der "Presse" schreibt die BIG: "Die 'Nichtmeldung' der Vertriebskosten für das nicht periodisch erscheinende Magazin der BIG, BIG Business, basiert auf einer Rechtsauskunft der zuständigen Behörde KommAustria. Aus Sicht der BIG ist die Abwicklung des Magazinvertriebs rechtskonform."

Das Medientransparenzgesetz verpflichtet öffentliche Rechtsträger, ihre Werbeausgaben quartalsweise der Medienbehörde KommAustria bekanntzugeben. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen bis zu 60.000 Euro. (red, 2.6.2016)