Bild nicht mehr verfügbar.

Der sudanesische Machthaber Omar Hassan al-Bashir bei der Eröffnung der AU-Gipfeltreffens in Johannesburg am Sonntag.

Foto: AP Photo/Shiraaz Mohamed

Bild nicht mehr verfügbar.

Montagmittag: Bashirs Maschine startet von einem südafrikanischen Militärflugplatz

Foto: AP/Alet Pretorius/Beeld/Netwerk24

Bild nicht mehr verfügbar.

Bashir begrüßte seine Landsleute bei seiner Ankunft im Sudan mit dem Ausspruch "Gott ist groß!".

Foto: APA/EPA/Ali

Bild nicht mehr verfügbar.

Bashir lässt sich feiern.

Foto: APA/EPA/Ali

Pretoria/Johannesburg – Trotz eines vorläufigen Ausreiseverbots hat sich der mit internationalem Haftbefehl gesuchte sudanesische Staatschef Omar al-Bashir am Montag einer möglichen Festnahme in Südafrika entzogen.

Während ein Gericht in Pretoria noch über den Vollzug der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassenen Haftbefehle verhandelte, hob die Präsidentenmaschine von einem Militärflughafen ab und flog zurück nach Khartum. Südafrikas Justiz übte Kritik, auch Menschenrechtsaktivisten reagierten empört.

Bashir bei Ankunft: "Gott ist groß!"

Das Flugzeug mit dem Staatschef an Bord landete am Abend auf dem Flughafen der sudanesischen Hauptstadt, wie ein Korrespondent der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Al-Bashir trug bei seiner Ankunft ein traditionelles weißes Gewand, reckte bei Aussteigen seinen Gehstock in die Höhe und rief: "Gott ist groß!" Nach Regierungsangaben war auch eine öffentliche Äußerung al-Bashirs geplant.

Der wegen Kriegsverbrachen gesuchte Staatschef hatte in Johannesburg an einem Gipfel der Afrikanischen Union teilgenommen. Das Oberste Gericht in Pretoria rief die südafrikanischen Behörden am Sonntag auf, al-Bashirs Ausreise vorerst zu verhindern, bis eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Festnahme gefallen sei. Als al-Baschir am Montag in sein Flugzeug stieg, dauerte die Anhörung in Pretoria noch an.

IStGH "enttäuscht"

Der IStGH hatte Südafrika zuvor ermahnt, die Haftbefehle gegen den sudanesischen Staatschef zu vollstrecken, falls dieser zu dem Treffen in Johannesburg anreisen sollte. Als Mitgliedstaat des IStGH sei das Land dazu verpflichtet, den 71-Jährigen festzunehmen und auszuliefern. Auch Menschenrechtsaktivisten, die Europäische Union und die USA riefen die südafrikanische Justiz zum Handeln auf.

Die Vereinigten Staaten sind zwar kein Mitglied des IStGH. In einer Erklärung des Außenministeriums hieß es jedoch, Washington unterstützte die internationalen Bemühungen im Kampf gegen Kriegsverbrechen und Völkermord. IStGH-Vizechefankläger James Stewart sagte nach der Abreise al-Bashirs, das im niederländischen Den Haag ansässige Gericht sei "enttäuscht" über Südafrikas Unvermögen, diesen festzuhalten.

Richter wirft Regierung Verfassungsbruch vor

Der IStGH hatte im Jahr 2009 einen Haftbefehl gegen al-Bashir erlassen, ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur vorgeworfen. Im Jahr 2010 folgte ein Haftbefehl wegen Völkermords in Darfur, wo nach Angaben der Vereinten Nationen beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellen seit dem Jahr 2003 mehr als 300.000 Menschen getötet wurden.

Ein Richter in Südafrika warf der Regierung des Landes Verfassungsbruch vor. Richter Dunstan Mlambo sagte, die Regierung hätte al-Bashir nicht ausreisen lassen dürfen. Die Haltung der Behörden, "keine Schritte zur Festnahme und Inhaftierung" al-Bashirs eingeleitet zu haben, sei "unvereinbar" mit Südafrikas Verfassung, sagte Mlambo, dessen Gericht am Sonntag ein vorläufiges Ausreiseverbot angeordnet hatte.

Die Ausreise des 71-jährigen Staatschefs sorgte auch für Empörung unter Menschenrechtsaktivisten. "Die Welt stand an der Seite Südafrikas, um die Apartheid zu bekämpfen", schrieb der Chef der Organisation Human Rights Watch, Kenneth Roth, im Kurzbotschaftendienst Twitter. Nun habe das Land den IStGH und die eigene Justiz auf "beschämende Weise beleidigt", indem es den für "Massenmorde" verantwortlichen al-Bashir habe abreisen lassen. (APA, 15.6.2015)