Klagenfurt – Ein Kärntner Junglehrer ist am Dienstag während der mündlichen Deutschmatura bei einem Schummelversuch ertappt worden. Der geschäftsführende Landesschulratspräsident Rudolf Altersberger bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung" vom Donnerstag. Dem Lehrer blüht ein Disziplinarverfahren, der Schüler schaffte die Prüfung mit einer anderen Aufgabe trotzdem.

"Der Versuch war plump und einfallslos", meinte Altersberger. Der Lehrer eines Klagenfurter Gymnasiums gab dem Schüler zu Beginn der Vorbereitungszeit nicht nur den Zettel mit der Aufgabe zum gewählten Thema, sondern zusätzlich ein zweites Blatt mit Lösungsansätzen, etwa dem Inhalt des Buchs, Interpretationsansätze und zentrale Fragen. Der Prüfungsaufsicht fiel auf, dass sie nur einen Zettel, der Schüler aber mehrere erhalten hatte – so flog der Schwindel auf.

"Eindeutiges Fehlverhalten"

Altersberger ortet ein "eindeutiges Fehlverhalten" des Pädagogen: "Schwindeln bei der Matura ist kein Kavaliersdelikt." Der Lehrer wird sich in einem Disziplinarverfahren verantworten müssen. An Konsequenzen ist vieles möglich, die Sanktionspalette reicht von einer Rüge mit Geldstrafe über die Rückversetzung in eine niedrigere Gehaltsstufe bis zum Rauswurf. So ärgerlich der Schummelversuch auch sei, "mit der Zentralmatura hat das überhaupt nichts zu tun", betonte der Landesschulratspräsident.

Änderungen bei mündlicher Matura

Bei der neuen Reifeprüfung gab es neben der Einführung der schriftlichen Zentralmatura auch Änderungen bei der mündlichen Matura: Die Klassenlehrer erstellen nicht mehr einfach drei Fragen für die Prüfung, aus der die Kandidaten auswählen müssen: Vielmehr legen alle Fachlehrer einer Schule bereits im Herbst bis zu 24 Themen fest – aus allen diesen Themen muss der Kandidat bei der Matura blind zwei ziehen, von denen er sich eines für die Prüfung aussuchen muss. Die konkrete Frage zu dem Thema kommt weiter vom Klassenlehrer.

Etwaige Absprachen zwischen Klassenlehrer und Schüler oder Andeutungen über mündliche Fragen sind im Vorhinein also nicht mehr bzw. nur eingeschränkt möglich. (APA, 18.6.2015)