Bild nicht mehr verfügbar.

Generell gilt: Je kürzer die Fahrt, umso angenehmer ist es für den Hund. Wichtig ist aber auch die entsprechende Sicherung der vierbeinigen Begleiter. Ein Aufprall stellt schon bei geringer Geschwindigkeit eine tödliche Gefahr für den Hund dar.

Foto: APA/EPA/MAJAÜHITIJ

Wer seinen Vierbeiner mit auf Urlaub nimmt, sollte bei der Wahl des Reisemittels einige Dinge beachten. Auch die Einreisebestimmungen einzelner Länder inner- und außerhalb der EU sind teilweise sehr streng. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer gibt Tipps.

Wahl des Reisemittels abwägen und vorschriftsgemäß sichern

  • Auto: Das Auto ist für den Hund das angenehmste Verkehrsmittel, da Pausen individuell eingelegt werden können. "Auf Fahrten während der Mittagshitze oder an klassischen Stautagen sollte verzichtet werden", rät die Expertin. "Insbesondere bei warmen Temperaturen darf der Hund im Fahrzeug nie allein gelassen werden." Am besten geschützt sind Hunde während der Fahrt in speziellen Reiseboxen. Aber auch mit Hilfe eines Sicherheitsgurts, der am Rücksitz montiert und am Brustgeschirr befestigt wird, kann man das Tier sichern.
  • Bahn: Bahnreisen eignen sich, wenn der Hund daran gewöhnt ist. Vorbereitend unternimmt man also bestenfalls ein paar kurze Zugfahrten. Von Reisen während der Hauptverkehrszeit ist abzuraten. Gedacht werden sollte an mehrere Stopps und eine Wasserschüssel. Über die jeweiligen Transportvorschriften und Fahrpreise gibt die Bahngesellschaft Auskunft.
  • Flugzeug: Ein Flug bedeutet für Hunde großen Stress und sollte daher gut überlegt sein. "Abhängig vom Gewicht dürfen sie in den Passagierraum oder werden im beheizten Frachtraum befördert", sagt Tauer. "Genaue Informationen zu den Transportvorschriften sind bei der Fluggesellschaft erhältlich."

Bei Einreise EU-Heimtierausweis mitführen und auf Sonderregelungen achten

  • Heimtierausweis: Haustiere benötigen auf allen Auslandsreisen, auch in Nicht-EU-Länder, den EU-Heimtierausweis. Dieser bestätigt die Impfung gegen Tollwut und die Kennzeichnung per Mikrochip. Erhältlich ist er bei jedem Tierarzt. Seit Ende 2014 gibt es einen neuen Heimtierausweis – der alte bleibt jedoch weiterhin gültig.
  • Bandwurm-Behandlung: Bei Reisen nach Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen wird zusätzlich zum EU-Heimtierausweis eine Bandwurm-Behandlung verlangt. Diese muss ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden.
  • Tollwut-Antikörpertest: Bei Reisen in die Nicht-EU-Staaten Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Ukraine muss vor der Abreise ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper beim Tier durchgeführt werden. "Ohne gültigen Test kann es zu Problemen bei der Rückreise in die EU kommen", warnt die ÖAMTC-Expertin. Ihre Empfehlung: "Man sollte sich rechtzeitig vor der Abreise mit dem Tierarzt in Verbindung setzen."
  • Gesundheitszeugnis: In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und der Türkei muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden – auch, wenn man nur auf der Durchreise ist.
  • Kampfhunde: Strenge Vorschriften gelten für Kampfhunde wie Pitbull-Terrier oder Staffordshire-Bullterrier. Einige Länder, beispielsweise Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Dänemark und Norwegen, haben Sonderregelungen oder verbieten die Einreise gänzlich. (red, 25.6.2015)