Ganz klar untersagt ist die Überwachung im Privatbereich. Detektive dürfen den Zielpersonen aber in Cafés und an andere öffentliche Orte folgen.

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Dass Arbeitnehmer von Detektiven überwacht werden, ist keine Seltenheit. Nur wenige Fälle gelangen aber an die Öffentlichkeit – so wie im Dezember 2013, als zwei Palmers-Mitarbeiterinnen im Krankenstand ausspioniert und gekündigt wurden. Die Arbeiterkammer klagte und war erfolgreich. Ein anderer Arbeitnehmer wurde entlassen, weil er – trotz Burnout – auf einem Rockkonzert war. Der Mann klagte und bekam ebenfalls Recht: Laut OGH stand der Konzertbesuch nicht im Widerspruch zum Krankenstand, da die Genesung dadurch nicht behindert wurde und er vom Arzt davor auch erlaubt worden war.

Die beiden Fälle zeigen: Bei der Überwachung von Arbeitnehmern geht es häufig um Krankenstandsmissbrauch – in selteneren Fällen um Wirtschaftsspionage oder Schulden, sagt Berufsdetektiv Thomas Sturm.

Detektiv im Einsatz

Wie weit dürfen Arbeitgeber aber bei der Überwachung von Mitarbeitern gehen? Wo endet legitime Kontrolle, wann wird Menschenwürde verletzt?

In Deutschland entschied das Bundesarbeitsgericht Anfang dieses Jahres, dass ein Bauchgefühl des Arbeitgebers noch keine Grundlage für eine Überwachung darstelle.

In Österreich gibt es kein solches Gesetz – Thomas Rauch von der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer hält dies nicht für nötig: Beobachtung sei immer Teil des Arbeitsverhältnisses. "Bräuchte man Beweise für den Einsatz eines Detektivs, würde das den Einsatz ja ad absurdum führen. Dem Krankenstandsmissbrauch wird ohne Kontrolle Tür und Tor geöffnet." Dennoch rate man nicht per se zum Einsatz.

Für die Arbeiterkammer bedeutet verdeckte Überwachung von Arbeitnehmern durch Detektive grundsätzlich einen Eingriff in die geschützte Privatsphäre, der nur dann erfolgen dürfe, wenn ein konkreter Verdacht besteht, sagt Karmen Ried von der Abteilung Rechtsschutz der Arbeiterkammer Wien.

Betreten der Wohnung untersagt

Es falle auf, dass immer wieder von den Rechten des Dienstnehmers gesprochen werde, dabei aber übersehen werde, dass ein Fehlverhalten dem Dienstgeber einen Schaden zufüge und dieser natürlich das Recht habe, diesen Schaden abzuwehren, sagt Lukas Helmberger, Präsident des Österreichischen Detektivverbandes. "Die Gewerbeordnung normiert eindeutig, dass Berufsdetektiven 'die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern' erlaubt ist."

Ganz klar untersagt ist jedenfalls die Überwachung im Privatbereich, also das Betreten des Grundstücks, des Hauses oder der Wohnung. Detektive dürfen den Zielpersonen aber in Cafés und an andere öffentliche Orte folgen.

Wie viele Arbeitnehmer von Detektiven überwacht werden, hat die Wirtschaftskammer nicht erfasst. Laut Rauch könnten die Einsätze in Zukunft aber weniger werden. Dieses Vorgehen sei hauptsächlich sinnvoll, wenn es um die Abfertigung alt geht, also viel Geld im Spiel ist. "Sonst dreht es sich ja nur um die Kündigungsfrist, da ist für die Unternehmen nicht so viel Risiko dabei."

Technische Kontrolle

Ein aktuelles Beispiel warf die Frage nach technischer Überwachung auf: Ein Mitarbeiter des Sportartikelhändlers Sports Direct wurde während des Krankenstands überwacht, an seinem Fahrzeug wurde außerdem ein GPS-Sender angebracht, sagte er dem Profil. Kurz nach seinem Wiedereintritt in die Firma bekam er die fristlose Entlassung.

Technische Kontrolle wie GPS-Sender oder Kameras am Arbeitsplatz benötigen eine Zustimmung des Betriebsrates in Form einer Betriebsvereinbarung. Nachsatz: wenn die Menschenwürde berührt wird. Das sorgt natürlich für Interpretationsspielraum.

"Beim Einsatz von GPS-Sendern kann automationsunterstützt ein lückenloses personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt werden, und das relativ einfach und kostengünstig", sagt Martina Chlestil von der AK Wien. In so einem Fall sei also nicht nur zu untersuchen, ob ein Einsatz arbeitsrechtlich zulässig war – auch datenschutzrechtlich sei eine Überprüfung notwendig.

Was heute durch technische Hilfsmittel schon alles möglich ist, sei schon ein bisschen gruselig, sagt auch Detektiv Sturm. Die Datenverwendung privater Ermittler geschehe ja nicht willkürlich, sondern diene der Aufklärung illegaler Tatbestände. Ein immer größeres Datenmonopol des Staates ist für ihn deswegen "höchst bedenklich". (Lara Hagen, 26.6.2015)