Eisenstadt –Gerhard Steier, noch amtierender roter Landtagspräsident des Burgenlandes, hat am Freitag einen Termin für die Konstituierung des Landesparlaments genannt, den 9. Juli. Freilich stehe dieser Termin immer noch unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit.

Eine von ihm angeforderter Expertise mehrerer "Wahlrechtsexperten, die nicht aus unserem kleinen Burgenland kommen", habe nämlich "beim Bestellvorgang von Mandataren eine gewisse Fragwürdigkeit" ergeben, die er nun vom landeseigenen Verfassungsdienst ebenfalls prüfen wolle.

Steier sprach zwar von einer "allgemeinen Rechtssicherheit", die er garantieren müsse und auch wolle. Aber es ist klar, dass er damit vor allem die SPÖ-Mandatarin Gabriele Titzer meint, die dem Eisenstädter Vizebürgermeister Günter Kovacs Platz machen muss.

Einstimmige Entscheidung

Aus der Landeswahlbehörde, die aufgrund des Wahlergebnisses die Mandate den Kandidaten zuweist, hieß es, die Entscheidungen seien einstimmig getroffen worden. Die Mandatszuweisung sei allein die Entscheidung der Landeswahlbehörde als Kollegialorgan, dem immerhin drei Richter angehörten.

Das habe auch der Landtagspräsident zu akzeptieren und die Abgeordneten anzugeloben. Eine etwaige Fehlentscheidung der Landeswahlbehörde könne weder der Landtagspräsident noch sonst jemand korrigieren. Dies sei einzig durch den Verfassungsgerichtshof im Zuge einer Wahlanfechtung möglich. (wei, APA, 26.6.2015)