Wien – Es wurde seit Wochen darüber diskutiert, die rasche Einigung gilt aber dennoch als Überraschung. Steuersünder, die ihr Geld in der Schweiz und in Liechtenstein angelegt und rechtzeitig nach Österreich gebrachten hatten, soll es an den Kragen gegen. Auf Initiative der Grünen hat die Partei gemeinsam mit SPÖ und ÖVP eine grundsätzliche Vereinbarung getroffen, wonach Banken die Kontodaten dieser "Abschleicher" der Finanz melden müssen. Das bestätigten Grünen-Finanzsprecher Bruno Rossmann, ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka und SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer dem STANDARD.

Hintergrund ist der Verdacht der Steuerbehörden, dass im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit den Nachbarländern Milliardensummen am Fiskus vorbei repatriiert wurden. Konkret geht es um den Zeitraum vom Abschluss der Abkommen bis zum Inkrafttreten. In der Schweiz ist das die Periode von 14. April 2012 bis 1. Jänner 2013, in Liechtenstein jene vom 19. Jänner 2013 bis 1. Jänner 2014. Transaktionen in diesem Zeitraum sollen von den Banken gemeldet werden. Weiterhin möglich ist eine Offenlegung, die einer Selbstanzeige gleichkommt. Wörtlich heißt es in der Begründung des Antrags: "Damit verbunden ist selbstverständlich auch ein weiterer Anreiz zur freiwilligen Darlegung früherer steuerlicher Verfehlungen."

Gruppenanfrage abgeschmettert

Österreichs Behörden ist der Rückfluss unversteuerter Vermögen aus den Nachbarländern seit längerem bekannt, allerdings scheiterte die Regierung beim Aufspüren der Mittel. Eine Gruppenanfrage an die Schweiz zur Ermittlung der Abschleicher wurde von der Eidgenossenschaft abgeschmettert.

Mit dem neuen "Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen" soll dieses Manko behoben werden. Ein entsprechender Abänderungsantrag soll kommende Woche eingebracht werden. Ebenfalls verschriftlicht liegen nun die bereits bekannten Abmachungen zum Bankgeheimnis vor. Wie berichtet, soll ein Richter des Bundesfinanzgerichts der Öffnung von Bankkonten binnen dreier Tage zustimmen müssen. Ein Rekurs dagegen ist zulässig, hat aber keine aufschiebende Wirkung. Sollte der Berufung stattgegeben werden, gilt ein Verwertungsverbot für die ausgeforschten Daten. Neu ist auch, dass Geldwäschemeldungen an das Bundeskriminalamt an die Finanz weitergeleitet werden.

Scheinfirmen im Visier

Im Sozialausschuss soll am Mittwoch das neue Sozialbetrugsgesetz beschlossen werden. Ein Teil davon bezieht sich, wie berichtet, auf den Kampf gegen Scheinfirmen. Wer verdächtigt wird, in derartige Geschäfte verwickelt zu sein, kommt in eine beim Finanzministerium angesiedelte Datenbank, auf die auch andere Behörden Zugriff haben.

Kritik an dem Entwurf kommt von den Neos. Geplant ist, dass die Daten grundsätzlich erst nach fünf Jahren gelöscht werden. Nur wenn für die Behörden "ersichtlich ist", dass sich ein Verdacht nicht bestätigt, müssen die Daten vorher gelöscht werden. Da aber bereits ein Verdacht ausreicht (und keine Verurteilung), um vorgemerkt zu werden, sei das eine nicht akzeptable Form der Vorratsdatenspeicherung, sagt Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker. Er fordert, die Frist auf ein Jahr zu reduzieren. (goas, 30.6.2015)