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Angeklagt: FPÖ-Obmann Christian Ragger.

Foto: apa/schlager

Klagenfurt – Der Kärntner FPÖ-Obmann Christian Ragger denkt über einen Rücktritt von seinen politischen Funktionen nach. Der Anlass dafür ist ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Sie wirft Ragger versuchte politische Intervention bezüglich der Rückzahlung von Darlehenszinsen vor.

Er sei im Brotberuf Rechtsanwalt, bei einer Verurteilung drohe ihm daher nicht nur das politische Ende, sondern unter Umständen auch eine Sperre bei der Anwaltskammer, sagte Ragger der "Kronen Zeitung" vom Mittwoch. Daher denke er über einen Rücktritt nach, entschieden sei aber noch nichts.

Verdacht auf Untreue

Grund für die Anklage ist der Fall einer behinderten Frau, der Ragger seiner Aussage nach helfen wollte. Das Ganze habe 2009 begonnen – die Frau hatte ein Wohnbaudarlehen laufen, und während sie die Wohnung nicht bewohnt hatte, sei diese vermietet gewesen. Das sei rechtlich nicht in Ordnung gewesen, weshalb das Darlehen zurückzuzahlen gewesen sei. Zu Beginn des Prozesses gegen die Frau habe er mehrmals versucht, eine Erleichterung bei der Rückzahlung zu erreichen, es sei vor allem um die Zinsen gegangen.

"Schließlich wurde aber entschieden, dass die Zinsen ebenfalls zu bezahlen sind – und das ist auch so geschehen." Die von ihm erteilte Weisung sei von den Beamten nicht durchgeführt worden, weil die Rechtsgrundlage dafür gefehlt habe.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellt die Weisung den Tatbestand der versuchten Untreue dar, der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest. (APA, 1.7.2015)