Die Piratenseite kinox.to ist von Österreich aus nur mehr schwerlich erreichbar. Die Kosten für die Blockaden müssen die Provider tragen.

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Erfolg für den Verein für Antipiraterie (VAP) und die heimische Filmwirtschaft: Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass heimische Internetserviceprovider den Zugriff auf die Piratenseiten movie4k und kinox.to blockieren müssen. Damit sind Netzsperren in Österreich rechtens.

Internetprovider Tele 2, UPC, A1, "3" sperrten

Die Vorgeschichte: Bereits im Oktober mussten Tele 2, UPC, A1 und "3" den Zugang zu den Seiten, auf denen Links zu aktuellen Filmen und TV-Serien angeboten werden, sperren. Bis auf UPC legten alle betroffenen Anbieter Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Vergeblich. Nun steht fest, dass sie den Zugang zu Piratenseiten sperren müssen.

VAP-Chef: "IP-Sperren werden bald kommen"

Wie sie das machen müssen, beschäftigt allerdings weiterhin die Gerichte, da für den VAP die Sperren nicht reichen. Die Anbieter setzen auf DNS-Sperren, die verhindern, dass bestimmte Internetadressen – wie eben kinox.to – angesurft werden können. Allerdings sind die Angebote unter anderen Adressen weiterhin erreichbar. Das will der VAP unterbinden und fordert daher die Sperre von IP-Adressen. Damit wären Rechner, die die Seiten beherbergen, nicht mehr erreichbar.

"Wir rechnen damit, dass IP-Sperren bald kommen werden", sagte Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, zum STANDARD. Das wird in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden.

Betreiber auf der Flucht

In Deutschland wird weiterhin nach den mutmaßlichen Kinox.to-Betreibern wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Erpressung gefahndet. Sie sind auf der Flucht.

ISPA: Entscheid "unerfreulich"

In einer ersten Reaktion bezeichnete die Internet-Provider-Vereinigung ISPA den Entscheid des Gerichts als "unerfreulich". Nach Ansicht der ISPA ist "die Politik gefordert, gesetzliche Regelungen zu erlassen, die verhindern, dass Provider in eine Richterrolle gedrängt werden". Man hoffe darauf, dass – sollten Sperren sich nicht vermeiden lassen – zumindest ein richterlicher Beschluss notwendig würde. Man befinde sich darüber in Gesprächen mit der Politik, die bis dato allerdings erfolglos gewesen seien. Grundsätzlich hege man die Angst, dass mit der OGH-Entscheidung eine Büchse der Pandora für weitere Sperren geöffnet sei.

Kritik an der OGH-Entscheidung kommt auch von den Neos. Sie befürchten den Aufbau einer Sperrinfrastruktur, "die Begehrlichkeiten weckt, auch andere, eigentlich legale, aber aus welchen Gründen auch immer unwillkommene Inhalte in die Sperren einzubeziehen". (Markus Sulzbacher, 1.7.2015)