Wien – Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat in seinem aktuellen Jahresbericht erstmals Details zum Verleger-Vorschlag für eine Reform der Presseförderung vorgelegt. Die "Presseförderung neu" soll demnach 35 Millionen Euro betragen – der STANDARD berichtete bereits Ende Februar über die Pläne. Gegenüber dem derzeitigen Modell würde dies einen Mehraufwand von 26,1 Millionen Euro betragen. Zur Finanzierung schlägt der VÖZ eine Haushaltsmedienabgabe vor.

Durch die erzielbaren Mehreinnahmen einer solchen Haushaltsmedienabgabe, die das bestehende System des Programmentgelts in Verbindung mit Rundfunkgebühren ersetzen soll, sei das vorgeschlagene Modell der Presseförderung Neu "ohne Einbußen für den Rundfunk und ohne zusätzliche Belastungen für den einzelnen GIS-Zahler zu finanzieren", heißt es in dem dieser Tage veröffentlichten VÖZ-Bericht. Für die Vergabe der Presseförderung schlagen die Zeitungsverleger fünf Töpfe vor: vier Millionen Euro für die Förderung qualitätsfördernder Maßnahmen, 13 Millionen für eine sogenannte Vielfaltsförderung, sechs Millionen für Bildungsförderung, vier Millionen zur Förderung der Lese- und Medienkompetenz und acht Millionen Euro Digitalpresseförderung.

Aus- und Fortbildung

Mit dem Topf "Förderung qualitätsfördernder Maßnahmen" soll laut VÖZ die Produktion hochwertiger und unabhängiger journalistischer Inhalte unterstützt werden: Lehrredaktionen, die Beschäftigung von Auslandskorrespondenten sowie deren Reise- und Aufenthaltskosten, Investitionen in das von Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite getragene Kuratorium für Journalistenausbildung, sonstige Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Unterstützung von Presseclubs werden genannt.

"Vielfaltsförderung"

Die vielgescholtene Vertriebsförderung soll nach dem VÖZ-Konzept zu einer "Vielfaltsförderung" weiterentwickelt werden: "Gedruckte Zeitungen und Magazine, welche vorwiegend der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Information und Meinungsbildung dienen, sollen auf Basis der Verkauften Auflage mit einem Fördervolumen von 13 Millionen Euro gefördert werden. Die Förderung soll auf Kaufzeitungen beschränkt bleiben, da primär oder ausschließlich durch Anzeigen finanzierte Presseerzeugnisse einen wesentlich geringeren Beitrag zur Meinungs- und Medienvielfalt leisten."

Ausgenommen werden sollen auch Kundenzeitschriften, Presseorgane von Interessenvertretungen, Gebietskörperschaften sowie Druckschriften öffentlicher-rechtlicher Institutionen. Dieser Fördertopf soll nach Meinung der Verleger auch auf den geografischen Fokus und das Verbreitungsgebiet Rücksicht nehmen. Auch eine Mindestzahl hauptberuflich tätiger Journalisten soll festgeschrieben werden. Je mehr Mitarbeiter nach Journalisten-Kollektivvertrag angestellt sind, desto mehr Fördermittel soll es geben. Abzüge soll es für Tageszeitungen geben, die dem selben Medieninhaber gehören oder im selben Medienverbund erscheinen.

"Bildungsförderung"

Als neuen Bereich schlägt der Zeitungsverband eine "Bildungsförderung" vor. Aus diesem Topf soll in Projekte zur vertiefenden hochwertigen journalistischen Aufbereitung von Themen aus den Bereichen Gesellschaft & Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesundheit und Sport, Österreichische und Europäische Geschichte oder Soziales, Generationen, Religion, Brauchtum investiert werden. Die vertiefende Behandlung kann in Sonderausgaben, Beilagen, eigenen Themenrubriken oder anderen journalistischen Formaten geschehen. Die Förderung soll laut VÖZ an die Bedingung geknüpft werden, dass der Förderwerber sich einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse unterworfen hat. Dieser soll die Kompetenz zur Beurteilung der journalistischen Aufbereitung geförderter Bildungsprojekte zukommen.

"Lese- und Medienkompetenzförderung"

Aus dem Topf der "Lese- und Medienkompetenzförderung" sollen eine Million für die Pädagogikeinrichtung "Zeitung in der Schule" und drei Millionen Euro für die Zurverfügungstellung von kostenfreien Abonnements an Schulen aufgewendet werden, heißt es im Vorschlag weiter. Durch die Entwicklung spezifischer Unterrichtsmaterialien und Programme, die gemeinsam mit Zeitungen und Magazinen im Unterricht eingesetzt werden, soll besonders die Integration von Schülern mit Migrationshintergrund unterstützt werden.

"Digitalpresseförderung"

Mittels "Digitalpresseförderung" sollen schließlich Digitalprojekte unterstützt werden. Aufgrund starker öffentlich-rechtlicher Onlineportale sei die Etablierung wirtschaftlich tragfähiger Dienste von hochwertigen privaten digitalen journalistischen Angeboten derzeit nicht möglich. Die Förderung von innovativen Projekten im digitalen Bereich soll deshalb die Vielfalt der digitalen Angebote steigern, so die Verleger. Fördergegenstände wären demnach Investitionen in Paywall-Modelle, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit von digitalen redaktionellen Angeboten abzusichern. Weiters sollen "innovative digitale Textmedienpublikationen" wie interaktive Grafiken, Videos, Audiostreams oder redaktionell begleitete Foren gefördert werden.

Muss bei der EU notifiziert werden

Die Vorschläge des VÖZ sind Grundlage für die derzeit laufenden Verhandlungen in kleineren Arbeitsgruppen. "Ziel ist eine Presseförderung, die nicht nur den Verlegerinteressen Rechnung trägt, sondern auch von der EU-Kommission. Denn eine reformierte Presseförderung muss bei der EU notifiziert werden, so wie dies 2013 beim reformierten dänischen Modell geschehen ist. Die dänische Presseförderung wird nun jährlich mit rund 52 Millionen Euro gefördert, wobei die Höchstförderung pro Medium und Jahr 2,5 Millionen Euro beträgt." (APA, 2.7.2015)