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E-Mails mit Viagra wurden vom NSA-eigenen Spamfilter aussortiert

Foto: Reuters/Blinch

XKeyscore gilt als wichtigstes Überwachungstool der NSA: An über 150 Standorten – darunter auch Wien – speichert der US-Nachrichtendienst den kompletten, abgefangenen Internetverkehr für mehrere Tage. Über XKeyscore können Analysten dann darauf zugreifen und etwa mit der Eingabe einer E-Mail-Adresse eine Vielzahl an Informationen zu der dahintersteckenden Person abrufen. Mit einem einfachen Trick konnte man sich bislang übrigens vor dem Zugriff durch die NSA schützen: Die US-Lauscher sortierten automatisch E-Mails aus, in denen die Begriffe "Viagra" oder "Herbal Supplement" (Kräuterzusatz) vorkamen.


Diese wären mit zu hoher Wahrscheinlichkeit bedeutungsloser Spam, scheint sich die NSA gedacht zu haben.

Mächtiges Programm

Das bedeutet nicht, dass alle E-Mails, in denen "Viagra" vorkam, im Papierkorb des NSA-Überwachungssystems landeten. Wenn etwa Absender oder Empfänger auf einer "Selektorenliste" zu finden sind, also gezielt ausspioniert werden soll, wird die E-Mail wohl trotzdem abgefangen worden sein. Ab sofort dürfte der Spamfilter auch abgeschaltet werden, da wohl viele Nutzer auf diesen Trick setzen könnten. Insgesamt zeigen die neu von TheIntercept veröffentlichten Dokumente, wie weitläufig XKeyScore gestaltet ist: Das NSA-Spionageprogramm kann Bilder, Dokumente, Sprachanrufe (VoIP), Webcam-Bilder, Suchanfragen, Daten von Werbenetzwerken ebenso wie Social Media-Verkehr oder Passwörter abfangen.

Einfach bedienbar

XKeyscore ist außerdem in der Lage, fremde Rechner zu hacken. Unverschlüsselte Netzwerke könnten laut einer Analyse von Business Insider mit einem einfachen Mausklick infiltriert werden. Wie der IT-Experte Jonathan Brossard gegenüber TheIntercept angibt, könne XKeyscore extrem einfach bedient werden. Es sei "so simpel, wie ein paar Worte in Google einzugeben". In Deutschland hatte neben dem BND auch der Verfassungsschutz Zugriff auf die Software. Für Österreich wurde das von Innen- und Verteidigungsministerium ausgeschlossen. (fsc, 3.7.2015)