Junger Asylwerber als Kellner-Saisonkraft 2012 in Vorarlberg. Ein Jahr später wurde jungen Schutzsuchenden wie ihm Lehre-Zugang gewährt – der für viele nun wieder zeitlich begrenzt wurde

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Wien – Von Saison- und Erntearbeit abgesehen bleiben Asylwerber in Österreich vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen: Das hat Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) diese Woche nach der Veröffentlichung einer Studie über die Folgen eines breiteren Jobzugangs von Flüchtlingen zum wiederholten Mal bekräftigt.

Ausgenommen von diesem rigiden Kurs ist nur eine kleine Gruppe: Seit 2013 dürfen jugendliche Schutzsuchende eine Lehre in sogenannten Lehre-Mangelberufen wie zum Beispiel Drogist, Gartenbaufacharbeiter, Fußpfleger, Koch und Metalltechniker machen.

Für später "nutzbringend"

Ursprünglich auf unter 18-Jährige beschränkt, wurde diese Möglichkeit 2014 auf Asylwerber bis zum 25. Lebensjahr ausgeweitet. Es gelte, den Jugendlichen "eine Ausbildung und eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen, die später – auch bei negativem Verfahrensausgang – anderswo nutzbringend eingesetzt werden kann", heißt es in dem diesbezüglich Erlass Hundstorfers.

Um genau diesen Nutzen wird künftig aber ein beträchtlicher Teil der – im Mai 2015 – 107 in Lehren befindlichen Flüchtlinge umfallen. Denn laut einer Mitte Juni im Nationalrat beschlossenen Novelle des Ausbildungsgesetzes müssen jugendliche Schutzsuchende ihre Lehre abbrechen, sobald ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde.

Frage der Rechtskraft

Konkret wurde in Paragraf 14 des Ausbildungsgesetzes eingefügt, dass auch ein rechtskräftiges Asyl-Nein ein Grund für die Beendigung eines Lehrverhältnisses "vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit" sei. "Eine Asyl-Ablehnung ist rechtskräftig, wenn sie von der Berufungsinstanz, dem Bundesverwaltungsgericht, bestätigt wurde. Sie bleibt es auch, wenn beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof Revisionsantrag gestellt wurde und der betreffende Jugendliche weiter in Österreich bleibt", erläutert Herbert Langthaler von der Flüchtlingshilfs-NGO Asylkoordination.

Keine Lehre trotz Verbleibs

Somit drohe all jenen jungen Flüchtlingen ein Rausschmiss aus dem Lehrverhältnis, die sich gegen ihre Asylablehnung höchstgerichtlich zur Wehr setzen, kritisiert Langthaler. Ebenso jenen, die de facto nicht abschiebbar sind, etwa weil es für sie keine Rücknahmepapiere gibt. "Und viele Lehrherren werden es sich zweimal überlegen, ob sie einen Lehrling aufnehmen, auf den sie mit einiger Wahrscheinlichkeit bald wieder verzichten müssen."

Laut einer Sprecherin Hundstorfers habe man den Umgang mit Asylwerbern als Lehrlingen "klarstellen wollen". Auch das Wirtschaftsministerium Reinholds Mitterlehners (ÖVP) habe das gewollt. Dort hieß es, die Änderung sei "von den Sozialpartnern" gewünscht worden. In Härte-fällen gebe es Möglichkeiten, einen Lehrabschluss vorzeitig zu machen. (Irene Brickner, 3.7.2015)