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Sein Wunsch bleibt unerfüllt: Reinhold Mitterlehner hat Zugangsbeschränkungen in Jus und Chemie vorgeschlagen. Die SPÖ war dagegen.

Foto: apa/Hochmuth

Wien – Mit ihrem Wunsch nach neuen Zugangsbeschränkungen an Österreichs Unis konnte sich die ÖVP nicht durchsetzen. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat eine Novelle für das Uni-Gesetz zur Begutachtung geschickt. Aufnahmetests in Chemie und Jus, so wie er sie vorgeschlagen hatte, sind nicht vorgesehen. Die SPÖ war dagegen.

Es ist ein Kompromiss geworden. Denn die bereits bestehenden Zugangsbeschränkungen werden verlängert. Zumindest bis 2021 sollen in 40 Fächern in den Studienfeldern Architektur, Biologie, Informatik, Pharmazie und Wirtschaft Aufnahmetests möglich sein. Bisher ist kein einziger Studienwerber an dieser Prüfung gescheitert – die Zahl der Bewerber in allen Fächern sank spätestens bei der Anwesenheit zum Aufnahmetest unter die Höchstzahl an Plätzen.

Keine Änderung bei Studienplätzen

Die Tests in Psychologie und Publizistik, bisher in einem eigenen Paragrafen geregelt, werden in die Gruppe aufgenommen. An den festgeschriebenen Studienplätzen für diese Fächer ändert sich nichts. Die Uni-Rektoren hatten diese immer kritisiert, da sich die Zahlen nicht an den tatsächlichen Kapazitäten der Hochschulen orientieren würden.

Die Aufnahmeverfahren in den Medizin-Fächern, die 2016 ausgelaufen wären, will das Wissenschaftsministerium ebenfalls bis 2021 verlängern. Bis dahin sollen die Auswirkungen von Zugangsregeln evaluiert werden. "Damit schaffen wir langfristige Planungssicherheit für die Universitäten und Studierenden, entlasten die Massenfächer und schaffen die Datengrundlage für eine umfassende Bewertung des Hochschulzugangs", sagte Mitterlehner.

Evaluierung bis Ende 2020

Eine Evaluierung des Instituts für Höhere Studien (IHS) hatte gezeigt, dass sich die Zusammensetzung der Studenten durch die Beschränkungen zwar nicht verändert hatte, der Analysezeitraum umfasste allerdings nur zwei Studienjahre. Eine andere Studie hatte gezeigt, dass Kinder von Akademikern von den Beschränkungen profitieren. Die nunmehrige Novelle ist mit der SPÖ akkordiert – bis Ende 2020 wird erneut evaluiert.

Mit der Novelle soll auch die Studieneingangs- und Orientierungsphase (Steop) reformiert werden. Künftig müssen Studierende dafür Lehrveranstaltungen im Ausmaß von acht bis 20 ECTS-Punkten absolvieren. 30 ECTS-Punkte entsprechen dem Leistungsumfang eines Semesters. Der Rechnungshof und das IHS hatten sich für Mindestgrenzen bei der Steop ausgesprochen, da die Eingangsphase sehr unterschiedlich umgesetzt worden ist.

Drei Prüfungsantritte bei Steop

Außerdem wird festgelegt, dass die Steop mehrere Lehrveranstaltungen umfassen muss – bisher war auch nur eine erlaubt. Nur wer alle Prüfungen der Steop besteht, darf weiterstudieren. Weiters können die Unis in ihren Curricula festlegen, dass schon vor Absolvierung der Steop weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu zehn ECTS-Punkten absolviert werden dürfen. Damit reagiert das Wissenschaftsministerium auf Kritik von Studierendenvertretern, wonach die Steop durch mögliche Voraussetzungsketten am schnellen Studieren hindert. Eine weitere Erleichterung: Prüfungen in der Steop sollen künftig dreimal wiederholt werden dürfen statt wie derzeit zweimal.

Mehr Mitsprache für assoziierte Professoren

Neuerungen sind auch für das Uni-Personal vorgesehen. Assoziierte und außerordentliche Professoren sollen zur Professorenkurie gehören, sofern das Qualifizierungsverfahren internationalen kompetitiven Standards entsprochen hat. Mitterlehner will damit einem größeren Kreis "behutsam" die Mitsprache in Uni-Gremien ermöglichen.

Zudem soll es für assoziierte Professoren die Möglichkeit eines abgekürzten Berufungsverfahrens durch den Rektor geben. Damit sollen die im Kollektivvertrag fixierten neuen Karrieremöglichkeiten durch Laufbahnstellen auch im Organisationsrecht abgebildet werden.

Kettenvertragsverbot aufgeweicht

Das Kettenvertragsverbot wird weiter verwässert. Wissenschafter, die nur befristet angestellt sind, sollen künftig noch einmal befristet für sechs Jahre angestellt werden dürfen, wenn sie eine neue Funktion innerhalb der Uni ausüben. "Dadurch wird verhindert, dass Karriereschritte für den wissenschaftlichen Nachwuchs durch das Kettenvertragsverbot verbaut werden", sagt Mitterlehner.

Obergrenzen für Gehälter der Uni-Räte

Strenger sollen die Auflagen für den Universitätsrat ab 2018 werden. Demnach gibt es künftig auch für ehemalige Rektoren eine "Cooling-off-Phase", bevor sie dem Gremium beitreten können. Wie Mitglieder der Bundes- oder einer Landesregierung sowie Funktionäre einer politischen Partei dürfen sie erst vier Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dieser Funktion Mitglied werden. Die Höhe der Vergütung der Uni-Räte dürfen diese wie bisher selbst bestimmen, der Wissenschaftsminister muss aber per Verordnung Obergrenzen festlegen.

Auch eine Gesetzesreparatur nimmt das Wissenschaftsministerium vor. Studienwerber dürfen künftig Einsicht in die Ergebnisse ihrer Aufnahmeprüfungen nehmen, bisher war dies nur Studenten vorbehalten. Der Verwaltungsgerichtshof hatte diese Praxis kürzlich für rechtswidrig erklärt.

Schwieriger wird für die Unis künftig das Eingehen von Haftungen beziehungsweise die Aufnahme von Krediten. Überschreiten diese zehn Millionen Euro, müssen sie die Zustimmung des Wissenschaftsministers einholen.

Kritik von ÖH und FPÖ

Die Begutachtungsfrist für die Novelle des Universitätsgesetzes endet am 20. August. Die Österreichische HochschülerInnenschaft hat den Entwurf in einer Aussendung kritisiert. Zwar begrüßt der ÖH-Vorsitzende Philip Flacke, dass in Chemie nun doch keine Aufnahmeprüfung kommt, lehnt aber die Verlängerung der anderen Zugangsregeln ab.

Der FPÖ-Wissenschaftssprecher Andreas Karlsböck sieht in der Verlängerung der Zugangsbeschränkungen einen "Umfaller" der SPÖ. "Neue Zugangshürden bedeuten eine schleichende Aushöhlung des freien Hochschulzugangs, an dem auch der Sozialdemokratie immer sehr viel gelegen ist", sagte er. Er regt einen runden Tisch mit "namhaften Repräsentanten des Wissenschaftsbetriebs" und Politikern aller Couleurs an, um dort eine Grundsatzentscheidung zum freien Hochschulzugang zu treffen. (koli, APA, 13.7.2015)