Rom – Nachdem am Montag die Begründung für das Urteil gegen den Kapitän des 2012 havarierte Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia, Francesco Schettino, veröffentlicht wurde, überlegt die Staatsanwaltschaft der toskanischen Stadt Grosseto Berufung einzulegen. Der Grund: Die 16-jährige Haftstrafe für den Kapitän sei "zu mild".

"Die für Schettino beschlossene Strafe entspricht nicht den gravierenden Vorwürfen gegen den Kapitän, die aus der Urteilsbegründung hervorgehen", betonte die Oberstaatsanwältin von Grosseto Maria Navarro nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA. Schettino trage nach Meinung des Gerichts für den Tod der 32 Menschen an Bord des Kreuzfahrtschiffes die Verantwortung. Die Opfer hätte es nicht gegeben, wenn der Kapitän das Rettungsmanöver "mit Sachverstand und Sorgfalt" ausgeführt hätte, heißt es in der Begründung für das Urteil.

32 Tote

Schettino war im Februar in Grosseto in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu 16 Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Weil er dagegen Berufung eingelegt hat, ist er noch auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 26 Jahren und drei Monaten gefordert. Schettino war der einzige Angeklagte in dem im Juli 2013 begonnenen Prozess um die Havarie, bei der vor der toskanischen Insel Giglio 32 Personen ums Leben gekommen waren. An Bord der Costa Concordia befanden sich auch 77 Österreicher, die sich retten konnten. (APA, 14.7.2015)