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Die Post zählt zu den Arbeitgebern, die die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes erfüllen.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Wien – Staatsnahe Betriebe, die Bundesländer und Sozialpartner kommen ihrer Verpflichtung, behinderte Menschen einzustellen, nicht wie gefordert nach. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen Abgeordneten Helene Jarmer durch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hervor. In den Ministerien ist laut der Beantwortung einer Grünen-Anfrage durch Beamtenminister Josef Ostermayer (SPÖ) die Zahl der Bediensteten mit Behinderung 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen.

Frauen- und Bildungsministerium säumig

Per Stichtag 31. Dezember 2014 arbeiteten 4.290 Personen mit Handicap im öffentlichen Dienst, im Jahr davor waren es nur 4.208. Das sind 82 Mitarbeiter mehr oder plus 1,95 Prozent. Der Wert von 2011 wurde aber bisher nicht wieder erreicht. Damals gab es in den Ministerien 4.336 Beschäftigte mit Handicap.

Mehr Behinderte angestellt als im Vorjahr haben sechs Ministerien, insbesondere das Bundeskanzleramt (+24), das Innenministerium (+23) und das Verteidigungsministerium (+26). Das Familienministerium beschäftigt elf Personen mit Behinderung. Die übrigen sechs Ministerien und die obersten Organe haben einen leichten Rückgang. Im Sozialministerium arbeiten acht, im nun zusammengelegten Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium arbeiten insgesamt fünf Behinderte weniger als im Jahr davor.

Die für einzelne Ressorts angeführte Pflichtzahl ist laut Anfragebeantwortung als "fiktiv" anzusehen, da für die Berechnung der Bund als Dienstgeber gesamt gesehen wird. Gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes komme der Bund seiner Verpflichtung seit 2007 nach. Aufgeschlüsselt nach dieser Pflichtzahl erfüllen lediglich das Frauen- und Bildungsministerium (-1.425), Inneres (-407), Justiz (-18) und Äußeres (-4) nicht die Vorgabe.

Oberösterreich ist Spitzenreiter

Bei den öffentlichen Dienstgebern ist nach dem Behinderteneinstellungsgesetz hingegen eine konkrete Quote vorgesehen. Je 25 Beschäftigte muss eine begünstigte behinderte Person eingestellt werden. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss der Dienstgeber monatlich eine Ausgleichstaxe zahlen.

Im Bundesländervergleich haben alle Länder bis auf Oberösterreich ihre Quotenerfüllung verbessert. Oberösterreich ist allerdings das Land, das die Quote ohnehin am stärksten übererfüllt (+655; +92,8 Prozent). Drei Bundesländer erfüllen die Quote nicht, nämlich Tirol (-214; -27,7 Prozent), Vorarlberg (-164; -40,7 Prozent) und Salzburg (-2; -0,4 Prozent). Wien hat sie 2013 nicht erfüllt, 2014 schon (+76; +2,4 Prozent).

Die Wirtschaftskammer in Kärnten ist die einzige Wirtschaftskammer, die genug Behinderte beschäftigt, nämlich vier mehr als sie müsste. Alle anderen Wirtschaftskammern in den Ländern sowie die WKÖ haben die Quote 2014 nicht erfüllt. Bei den Wirtschaftskammern in Wien und Steiermark arbeiten nur halb so viele behinderte Menschen, wie vorgeschrieben wäre. Im Gegensatz dazu haben alle Arbeiterkammern die Quote erfüllt, außer eine. Die AK Vorarlberg beschäftigt drei Personen mit Behinderung, bräuchte aber vier. Der ÖGB übererfüllt die Vorgabe (+24; +38,7 Prozent).

Säumig ist die Ärztekammer (-2; -100 Prozent), die Apothekerkammer hingegen erfüllt ihre Vorgabe exakt. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (-2; -15,4) und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (-26; -43,3 Prozent) sind ebenfalls säumig. Übererfüllt wird die Vorgabe etwa von der AUVA (+81; +38,4 Prozent) sowie der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (+46; +68,7 Prozent). Die Gebietskrankenkassen in den Ländern übererfüllen alle ihre Vorgaben.

Unter den staatsnahen Betrieben sind die Post AG (+467; +61,9 Prozent) und die Telekom Austria Personalmanagement GmbH (+80; +43,5 Prozent) diejenigen, die genug Menschen mit Behinderung beschäftigen. Alle Teilgesellschaften der ÖBB und der ORF (-14; -9,5 Prozent) tun das nicht. (APA, 24.7.2015)