Nicht immer gibt es ein nachbarschaftliches Miteinander, wenn es um Balkone geht.

Foto: Robert Newald

Man nehme: einen Nachbarn, der sein Abendessen auf dem Balkon einnehmen möchte, und einen, der abends seine Pelargonien wässert – und gleichzeitig den Balkon des Gourmets einen Stock tiefer. Fertig ist der Konflikt.

"Nachbarn haben oft ganz unterschiedliche Auffassungen darüber, was man darf und was nicht", sagt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. In der wärmeren Jahreszeit mehren sich daher die Beschwerden.

Lärm und Geruch

Noch ein Streitfaktor: wuchernde Pflanzen, die dem Balkon des Nachbarn darunter die Sonne nehmen oder Kletterpflanzen, die die Fassade des Hauses in Mitleidenschaft ziehen. "Davon ist eher abzuraten", sagt Hanel-Torsch zu Letzterem. Denn die Pflanzen beschädigen auch die allgemeinen Teile der Fassade.

Neben den Balkonblumen sind es vor allem Lärm und Geruch, die den Frieden stören, wie die Expertin berichtet: Auf dem Balkon gelten dieselben Ruhezeiten wie in der Wohnung. Um 22 Uhr muss also Schluss sein mit lautem Feiern. Grillen ist wiederum grundsätzlich erlaubt, solange auf Brandgefahr und übermäßige Rauchentwicklung geachtet wird – und es nicht in der Hausordnung anders geregelt ist: "Diese könnte theoretisch vorschreiben, dass Grillen verboten ist."

Sensibler bei Rauchgeruch

Besonders bei Rauchgeruch werden die Menschen immer sensibler, sagt die Expertin. Ein vielbeachtetes Urteil verbot vor einigen Monaten einem zigarrenrauchenden Wiener das Rauchen auf seiner Loggia, weil der Rauch in die Nachbarwohnung zog. Eine Einzelfallentscheidung für Hanel-Torsch: Wenn jemand manchmal auf dem Balkon rauche, könne ihm das kaum verboten werden: "Wenn das aber über einen längeren Zeitraum immer in der Nacht ins Schlafzimmer des Nachbarn zieht, dann könnte es schon sein, dass das ein Gericht verbietet."

Solche Urteile sind wohl trotzdem die Ausnahme. "Die meisten Fälle lassen sich durch ein Gespräch klären", so Hanel-Torsch. Zumal es über das Jahr gesehen wettertechnisch ohnehin nicht so oft möglich ist, auf dem Balkon zu feiern: "Nur heuer geht das vielleicht ein bisschen öfter." (Franziska Zoidl, 2.8.2015)