Wien – Die Atib, größter Dachverband islamischer Moscheenvereine in Österreich, hat das Islamgesetz vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Laut "Presse" wird dabei allerdings nur ein Paragraf bekämpft, nämlich jener, nach dem mit 1. März 2016 alle Vereine, deren Zweck in der Verbreitung der Religionslehre besteht, aufgelöst werden müssen.

Dafür gebe es keine sachliche Rechtfertigung, zitiert die "Presse" einen Atib-Vorstand. Zudem sei nicht erkennbar, was genau mit der Verbreitung der Religionslehre gemeint sei. Schließlich argumentiert man auch damit, dass es sich um eine spezielle Regelung handelt, die es für andere Religionen nicht gibt – dies sei eine Diskriminierung. (APA, 27.7.2015)