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Ex-Finanzminister und ehemaliger ÖVP-Chef Michael Spindelegger sieht durch das Hypo-Gesetz einen "positiven Effekt".

Foto: apa / schlager

Wien/Klagenfurt – 2014 ist es der nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippte Schuldenschnitt gewesen, in diesem Jahr das Zahlungsmoratorium – damit nicht noch mehr als die bisherigen rund 5,5 Milliarden Euro Steuergeld in die ehemalige Hypo Alpe Adria gekippt werden. "Das (heute gekippte, Anm.) Hypo-Gesetz hatte einen positiven Effekt. Es musste kein Steuergeld nachgeschossen werden", so Ex-ÖVP-Finanzminister Michael Spindelegger gegenüber der "ZiB2".

Der ehemalige Vizekanzler erinnerte in einem schriftlichen Statement gegenüber dem ORF-Fernsehen Dienstagnacht weiters daran, dass "die Verfassungskonformität des Hypo-Gesetzesentwurfes damals durch zwei Gutachten bestätigt wurde".

Konkret muss die staatliche Hypo-Abbaueinheit Heta wegen des heutigen VfGH-Spruchs samt Zinseffekten fast 900 Millionen Euro zur Halbjahresbilanz 2015 abschreiben. Es handelt sich dabei um nachrangige landesbehaftete Anleihen. Grundsätzlich ging es beim VfGH-Entscheid zum Hypo-Sondergesetz 2014 auch um weitere 800 Millionen Euro der Ex-Hypo-Mutter BayernLB, die in den geplanten Vergleich zwischen Wien und München fallen, in dem Österreich zumindest weitere 1,23 Milliarden Euro an Bayern überweisen will. (APA, 28.7.2015)