Salzburg/Wien – Im Rechtsstreit um die Parteinamen der FPÖ und der Salzburger Abtrünnigen unter Ex-Landeschef Karl Schnell hat die FPÖ einen Teilerfolg verbucht. Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Linz eine Verwechslungsgefahr geortet und die Causa an die 1. Instanz zurückgewiesen hatte, erließ das Landesgericht Salzburg eine einstweilige Verfügung: Den "Freiheitlichen in Salzburg" (FPS) wurde vorläufig verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" zu verwenden.

Die einstweilige Verfügung sei ab sofort und längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Hauptverfahrens wirksam, informierte am Freitag Gerichtssprecher Imre Juhasz. Zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei "Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen" werde der beklagten Partei "Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) – Liste Dr. Karl Schnell" verboten, die Bezeichnung "Freiheitliche" oder ähnliche Bezeichnungen als ihren Namen oder als Bestandteil ihres Namens zu verwenden.

Rekurs möglich

Gegen diese einstweilige Verfügung kann die beklagte Partei einen Rekurs einlegen, der grundsätzlich aber keine aufschiebende Wirkung hat. Falls sich die FPS nicht an die Verfügung hält, kann eine Beugestrafe begehrt werden.

Salzburgs FPÖ-Landesparteiobmann Andreas Schöppl zeigte sich zufrieden: "Diese Entscheidung, die nun im zweiten Anlauf gefallen ist, war aus rechtlicher Sicht von Anfang an nicht anders zu erwarten, denn es gibt nur eine FPÖ und nur eine freiheitliche Partei im Land." Er gehe davon aus, dass sich "die Bemühungen Schnells, mit einer Handvoll Abtrünniger weiterhin die politische Nebenbühne zu bespielen, demnächst verebben werden".

"Freie Partei Salzburg"

Karl Schnell hat auf die einstweilige Verfügung relativ gelassen reagiert. "Ich bin nicht zum Streiten da. Ich werde die Partei in 'Freie Partei Salzburg' umbenennen. Das Logo FPS bleibt gleich", sagte er in einer Stellungnahme. Die Statuten würden ebenfalls gleich bleiben. Einen Rekurs gegen die gerichtliche Entscheidung werde er nicht einlegen, sagte Schnell. (APA, 31.7.2015)