Wien – Bisher können Arbeitslose, die wegen der Betreuung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, nur zur Aufnahme von Jobs im Ausmaß von 16 Wochenstunden verpflichtet werden. Durch die hohe Arbeitslosenquote hat sich AMS-Chef Johannes Kopf im Herbst für eine Anhebung dieser Stundenanzahl ausgesprochen, da die meisten Firmen lediglich Vollzeit- oder Halbtagsstellen anbieten würden. Für Kopf sei ein 20-Stunden-Job trotz Kinderbetreuung zumutbar – gepaart mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Anders sieht das ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin, in deren Aufgabenbereich auch die Kinderbetreuung fällt. Denn vor allem für die unter Dreijährigen sei die Betreuungssituation noch "nicht zufriedenstellend". Die Ministerin spricht sich deshalb gegen den Vorschlag von Johannes Kopf aus, die Zumutbarkeitsbestimmungen für arbeitslose Eltern zu verschärfen.

Recht auf Betreuung

Zuletzt hatte ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling eine Diskussion über schärfere Zumutbarkeitsbestimmungen für alle Arbeitssuchenden in den Raum gestellt. Für Karmasin ist ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz "durchaus ein Weg" – aber nur "langfristig", wie sie betont. Denn zuerst müsse einmal ein ausreichendes Betreuungsangebot geschaffen werden, und vor allem bei den Kindern bis drei Jahre sei das sogenannte Barcelona-Ziel – 33 Prozent der Altersgruppe in einem Kindergarten bzw. einer Krippe – noch immer nicht erreicht. Karmasin ist in diesem Zusammenhang gespannt, welche Entwicklung die, im September fällige Kindertagesheimstatistik zeigen wird und inwieweit sich darin die bisherigen Mittel für den Ausbau der Plätze niederschlagen werden. (APA, 03.8.2015)

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