Wien – Das ziemlich unschöne Match zwischen Skistar Anna Fenninger und dem Österreichischen Skiverband (ÖSV) ist nun doch vor Gericht gelandet. Indirekt. Denn der vom ÖSV ungeliebte Manager Klaus Kärcher hat die Tageszeitung "Heute" wegen eines Interviews medienrechtlich verklagt.

Gleich zwei Richter, Gerald Wagner und Stefan Apostol, müssen dieselbe Sache klären – einmal für Print, einmal für Online. Apostol ist für den Printartikel zuständig. In diesem ist ein Interview mit Kärcher abgedruckt. In dem er angeblich behauptet, ein aufsehenerregendes Mail Fenningers mit harscher Kritik am ÖSV sei vom Verband selbst an die Öffentlichkeit gebracht worden.

Das bestreitet Antragsteller Kärcher, der eine Gegendarstellung will. Erfunden sei das Interview nicht, er habe mit dem Journalisten telefoniert, da der irrtümlich zu ihm durchgestellt worden sei, gibt er noch zu.

Drei Fragen an den Manager

Es sei um drei Themenkomplexe gegangen: Ob er noch Fenningers Manager sei. Wie die Sache mit der umstrittenen Autowerbung stehe, bei der Fenninger ihr Gesicht für den Konkurrenten eines ÖSV-Sponsors hergegeben hat. Und schließlich um das ominöse E-Mail.

Da habe er nur auf laufende Vermittlungen verwiesen und keine weiteren Kommentare gegeben, sagt Kärcher. Sein Praktikant sagt als Zeuge, dass er am fraglichen Tag den Auftrag hatte, keinen Journalisten durchzustellen. Aufgrund eines Missverständnisses sei das beim "Heute"-Redakteur doch passiert.

Zeuge S. hat naturgemäß nur die eine Hälfte der Konversation mitbekommen, stützt aber die Version seines Chefs. Im Speziellen sei der Name des angeblichen ÖSV-Lecks nie gefallen, sagt er bestimmt.

Der Sportredakteur als Zeuge bleibt wiederum bei seiner Darstellung. "Es war schon ein bisschen ein ausführlicheres Gespräch." Bei dem Kärcher auch den Satz habe fallen lassen: "Der ÖSV kann sich noch auf etwas gefasst machen."

ÖSV-Mitarbeiter genannt

Das ließ den Journalisten aufhorchen, er fragte nach. Und dabei hätte der Manager den Namen des ÖSV-Mitarbeiters auch genannt, der im Zuge der Ermittlungen aufgetaucht sei. Dann rief allerdings Fenninger auf dem Handy ihres Managers an, Kärcher sagte dem Journalisten, er solle sich in zehn Minuten nochmals melden.

"Da bin ich dann aber nicht mehr durchgestellt worden", sagt der Zeuge nun. "Was hätte Herr Kärcher für ein Motiv, das nun zu bestreiten?", fragt Apostol den Journalisten. "Na ja, es könnte sein, dass es sonst Probleme mit dem ÖSV gibt", mutmaßt der.

Sein Problem: "Mein Kollege, der mir im Büro gegenübersitzt, ist auf Urlaub. Mit dem habe ich damals sofort gesprochen, der muss das Telefonat auch gehört haben."

Juristisch kompliziert

Die Abwesenheit dieses Zeugen macht die Sache juristisch etwas kompliziert. Denn ein Gegendarstellungsbegehren muss rasch abgewickelt werden und das Medium beweisen, dass die Wahrheit veröffentlicht wurde.

Da vorerst Aussage gegen Aussage steht, kann "Heute" das nicht und wird daher sowohl von Apostol als auch zuvor von Wagner nicht rechtskräftig zur Veröffentlichung der Gegendarstellung verurteilt.

Das Urteil kann allerdings im Instanzenzug revidiert werden, sobald der entscheidende Zeuge aussagt. Apostol ist nämlich "durchaus geneigt, dem Journalisten zu glauben", wie er begründet, seine Version sei "auch durchaus lebensnah". Zunächst müsse aber die Verurteilung stehen. Würde das schlussendlich umgedreht, müsste Kärcher "Heute" den Preis für ein Inserat im Format der Gegendarstellung zahlen. (Michael Möseneder, 3.8.2015)