Rund 75 Händler von elektronischen Zigaretten und ihre 250 Mitarbeiter können aufatmen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die geplante Monopolisierung ihrer Ware gekippt. Das entsprechende Gesetz hätte vorgesehen, dass bereits ab 1. Oktober 2015 die E-Zigarette samt Zubehör nur mehr in Trafiken verkauft werden dürfe. Die Shops hätten zusperren müssen.

Argumentiert wurde die geplante Monopolisierung mit dem Gesundheits- und Jugendschutz. Warum dieser in Trafiken besser funktionieren sollte als in Dampfershops, konnte der Gesetzgeber nicht hinreichend darlegen. Das Gesetz zur Monopolisierung stammt aus dem Finanzministerium. Hier sind auch die wahren Motive für die Monopolisierung zu suchen. Diese hätte es erleichtert, die E-Zigarette mit der besonders hohen Tabaksteuer zu belegen. Auch Trafikanten und Tabakkonzerne sind daran interessiert, dass diese Ware nur beschränkt verkauft wird.

Die versuchte Monopolisierung verstößt laut VfGH gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und ist eine "unverhältnismäßige Beschränkung des Grundrechts". Die Händler mussten viel Geld investieren, um zu ihrem Recht zu kommen. Das verfassungswidrige Gesetz hätte sie ihre Existenz gekostet. Das sollte Ministern und Abgeordneten eine Lehre sein. Gesetze einfach nur abzunicken reicht nicht. Vor allem, wenn diese so offenkundig ungerecht sind. (Katrin Burgstaller, 3.8.2015)