Vielleicht war Harald Range einfach müde und hatte die Nase voll. Denn mit seiner Frontalattacke auf den deutschen Justizminister Harald Maas (SPD) am Dienstagvormittag hat er quasi eine Bitte um ein rasches Entlassungsschreiben selbst vorgetragen.

Lautstark erklärte der Generalbundesanwalt, wie unfähig Maas sei, weil dieser in der "Landesverrats-Affäre" um deutsche Blogger Weisung erteilt habe, die Causa ruhen zu lassen. Einen "unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz" beklagte Range.

Das klingt natürlich zunächst einmal ziemlich heroisch, ist bei näherer Betrachtung aber nicht haltbar. Nur Richter sind in Deutschland unabhängig. Der Justizminister darf aber dem Generalbundesanwalt – dem obersten Ankläger, wenn es um die innere und äußere Sicherheit geht – als nachgeordnete Behörde Weisungen erteilen.

Ebendieser Minister konnte als gar nicht anders, als Range nach diesem Affront zu feuern. Das heißt aber noch lange nicht, dass Range nun der Verlierer und Maas der Sieger ist. Auch der deutsche Justizminister hat sich in dieser peinlichen Posse nicht mit Ruhm bekleckert.

Weisungen kann man diskreter und effektiver erteilen, als Maas es getan hat. Für Pressefreiheit einzutreten ist nichts, womit sich ein Justizminister auf Kosten des Generalbundesanwalts brüsten sollte. Es muss in einer funktionierenden Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein. (Birgit Baumann, 4.8.2015)